Eine Verordnung von 2025, die den Anbau von Nutzpflanzen in England erleichtern soll, welche mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellten wurden, ist „irrational“ und damit rechtswidrig. Das entschied gestern der High Court of Justice, das oberste Verwaltungsgericht für England und Wales. Im nächsten Schritt will es über die rechtlichen Konsequenzen beraten.

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Das US-Unternehmen Latham Quality Inc. hat die Bayer AG im April vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Missouri verklagt, zeigt die vergangene Woche veröffentlichte Klageschrift. Latham wirft seinem früheren Geschäftspartner Bayer vor, seine Monopolstellung auf dem US-Markt für gentechnisch verändertes (gv) Maissaatgut zu missbrauchen. Das US-Unternehmen will mit dem gv-Mais NK603 von Bayer weiterzüchten, dessen Patentschutz ausgelaufen ist.

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Am 17. Juni will das Europaparlament in zweiter Lesung über die geplante neue Verordnung für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) abstimmen. Zuvor wird sein Umweltausschuss in einer Sondersitzung am Abend des 15. Juni über die eingegangenen 37 Änderungsanträge beraten und sich vorläufig auf einen Regelungsvorschlag einigen. Noch einmal rücken damit Kennzeichnung und Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen in den Fokus.

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Gentechnisch veränderte (gv) Nutzpflanzen können ihre künstlichen Eigenschaften an verwandte Wildpflanzen weitergeben. Das ist keine neue Erkenntnis und wurde auch schon mehrfach nachgewiesen. Drei aktuelle Studien zeigen nun, dass sich die ausgekreuzten Eigenschaften über Generationen hinweg fest etablieren und den gv-Wildpflanzen Vorteile verschaffen. Das könne Folgen für die Ökosysteme haben, warnen die Forschenden.

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Die Schweizer Forschungsanstalt Agroscope darf in Kooperation mit niederländischen und schwedischen Wissenschaftler:innen auf ihrer Feldversuchsfläche in Zürich bis zum Jahr 2030 gentechnisch veränderte Kartoffeln anbauen. Das erlaubte das Bundesamt für Umwelt Anfang Mai. Die Erdäpfel sollen gegen den Pilz resistent sein, der die Kraut- und Knollenfäule auslöst. Doch während Gentechniker:innen schon seit 20 Jahren versuchen, solche Kartoffeln herzustellen, gibt es längst konventionell gezüchtete Sorten, die…

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Niederländische Behörden haben die EU-Staaten seit Mitte Februar vor sieben Schiffsladungen Sojaschrot aus Argentinien und Brasilien gewarnt: Sie enthielten Spuren gentechnisch veränderter HB4-Soja, die in der EU nicht als Futtermittel zugelassen ist. Einige Abnehmerländer versuchten daraufhin, die Soja vom Markt zu nehmen. Zwei Lieferungen nach Deutschland waren jedoch bereits verfüttert. Die EU-Kommission will nach eigenen Angaben jetzt prüfen, ob für Sojalieferungen aus Argentinien und Brasilien…

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Der Chemiekonzern BASF will in den USA und Kanada eine gentechnisch veränderte, herbizidresistente Senfpflanze auf den Markt bringen. Die mit dem Raps verwandte Pflanze soll es ermöglichen, in trockenen Landstrichen ein dem Rapsöl gleichwertiges Öl zu erzeugen. In Kanada wächst in diesen Regionen bisher Senf mit Senfkörnern, vor allem für den europäischen Markt. Die Senfbauern fürchten, dass gentechnische Verunreinigungen durch den Rapsöl-Senf den Absatz ihrer konventionellen Ernte gefährden könnten.

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Die EU-Mitgliedstaaten haben den Anfang Dezember 2025 im Trilog gefundenen Kompromiss zur Verordnung über neue gentechnische Verfahren (NGT) bei Pflanzen heute formal beschlossen. Voraussichtlich im Mai wird es nun im Europäischen Parlament noch einmal spannend: Die Initiator:innen eines fraktionsübergreifenden Änderungsantrags rechnen sich eine Mehrheit aus, die die finale Verabschiedung der Verordnung ausbremsen könnte. Zahlreiche Organisationen fordern die Abgeordneten auf, das zu tun.

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Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel hat heute den Verordnungsentwurf über neue gentechnische Verfahren bei Pflanzen bestätigt, teilte eine Sprecherin dem Infodienst Gentechnik auf Anfrage mit. Und zwar in der Fassung, auf die sich Ministerrat und EU-Parlament Anfang Dezember 2025 im Trilog geeinigt hatten. Nun geht der Ball weiter an das Parlament, das sich voraussichtlich am 18. Mai mit dem Entwurf beschäftigen wird. Dabei wird das Thema Patente vermutlich eine wichtige Rolle…

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Ein argentinisches Gericht hat Anfang März den Konkurs der Aktiengesellschaft Bioceres SA eröffnet. Der Beschluss liegt dem Infodienst Gentechnik vor. Bioceres SA ist die Mutter des an der US-Börse Nasdaq gelisteten Gentechnikunternehmens Bioceres Crop Solutions. Schuld an der Misere seien neben seinem gescheiterten, angeblich trockenheitstoleranten Gentech-Weizen HB4 Streitigkeiten zwischen den Eigentümern, schrieb die argentinische Zeitung "La Nacion".

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2020 hatten deutsche Pflanzenzüchter mit viel Tamtam das Forschungprojekt Pilton vorgestellt. Sie wollten mit neuen gentechnischen Verfahren einen Winterweizen züchten, der auf Dauer mehreren Pilzkrankheiten gleichzeitig widerstehen kann. 2024 wurde das Projekt still beendet; bis heute wurde kein Abschlussbericht veröffentlicht. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter antwortete auf Nachfragen dazu nicht. Der Gentechnikkonzern KWS dagegen kann sich Feldversuche in Deutschland vorstellen.

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Die EU-Kommission will die Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in die Umwelt erleichtern. Am 24. März hat sie ihren Regelungsvorschlag den Ausschüssen für Umwelt und Gesundheit des Europäischen Parlaments vorgestellt. Es gab Zustimmung von liberalen, konservativen und rechten Parteien, während Vertreter:innen von Grünen und Linken den Vorschlag stark kritisierten. Sie können sich dabei auf Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz und von Testbiotech stützen.

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Die britische Regierung will ihr Land zu einem Zentrum für neue gentechnische Verfahren in der Land- und Lebensmittelwirtschaft (NGT) ausbauen. Dafür investiert sie viele Millionen Euro in anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung. Die Zahl der Feldversuche steigt und eine NGT-Gerste ist als erste Pflanze nach der neuen Gesetzgebung für die Vermarktung als Viehfutter in England zugelassen worden. Doch noch steht eine Gerichtsentscheidung an.

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Die Landwirtschaftsminister:innen der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vorgestern dafür votiert, die Biopatentrichtlinie der EU zu korrigieren. Sie soll künftig die Patentierung von Saatgut und Pflanzen beschränken, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden. Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen wollen bei der zweiten Lesung zur geplanten NGT-Verordnung voraussichtlich im Mai einen entsprechenden Änderungsantrag ins Europäische Parlament einbringen.

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Chinesische Wissenschaftler:innen haben Tomaten mit dem neuen gentechnischen Verfahren Crispr/Cas so verändert, dass sie nach Popcorn duften. In dem Land mit der weltweit größten Tomatenproduktion hofft man, dass sich solche Tomaten teurer verkaufen lassen. Denn es gibt keine natürlich gewachsene Tomate, die so riecht. Werden also eines Tages hochpreisige chinesische Popcorn-Tomaten den europäischen Markt überschwemmen?

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Viele Gentechniker:innen arbeiten nach dem klassischen Modell „ein Gen – ein Merkmal“, etwa wenn sie Pflanzen verändern. Eine internationale Autor:innengruppe fordert jetzt grundlegend umzudenken, da dieses Modell der komplexen Realität des Erbguts nicht gerecht werde. Denn viele Merkmale von Pflanzen oder Lebewesen entstehen aus dem Zusammenspiel zahlreicher Gene und werden zusätzlich durch Umwelt und genetischen Hintergrund geprägt.

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Obwohl sie in Ländern wie den USA, Brasilien und Kanada seit Jahren ohne Zulassung angebaut werden können, gibt es kaum Planzen aus neuen gentechnischen Verfahren auf dem Markt. Dies zeigt eine Übersicht, die das Schweizer Bundesamt für Umwelt veröffentlichte. Sie erklärt auch, warum dies so ist.

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Der Amerikaner John Durnell hatte Monsanto geglaubt, dass ihr Glyphosat-Spritzmittel Roundup ungefährlich sei. Ob der Konzern ihn vor Gesundheitsgefahren hätte warnen müssen, wird wohl im Juni das höchste Gericht der USA grundsätzlich entscheiden. Im Januar nahm der US Supreme Court einen Berufungsantrag der Bayer-Tochter an. Unter dem Druck des zu erwartenden Urteils schlossen Massenkläger vergangene Woche mit Bayer einen langfristigen Vergleich. Eine der wichtigsten Studien zur angeblichen Sicherheit von…

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Neuere Forschungsarbeiten aus Australien und den USA haben eine ungewollte Wirkung von Gentechnik-Pflanzen enthüllt, die insektengiftige Bt-Toxine produzieren: Bei den Nachkommen von Schädlingen, die diese Gifte überlebten und dadurch resistent wurden, veränderte sich ihre Flügelform. Damit können sie weiter fliegen und sich – und ihre Resistenzgene - schneller ausbreiten. Das kann dazu führen, dass mehr Insektengifte versprüht werden müssen.

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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen den Anbau gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen, die in der EU zugelassen werden, in ihrem Land verbieten. Diese sogenannte Opt out-Regelung sei weder unverhältnismäßig, noch behindere sie den freien Warenverkehr, entschied der Europäische Gerichtshof vergangene Woche. Italien durfte es also untersagen, auf seinem Gebiet den Gentechnik-Mais MON 810 zu säen. Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) könnte das Urteil bald nicht mehr betreffen. Denn…

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