RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

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Glyphosat: Bayer hofft auf US-Gericht und Vergleich

Der Amerikaner John Durnell hatte Monsanto geglaubt, dass ihr Glyphosat-Spritzmittel Roundup ungefährlich sei. Ob der Konzern ihn vor Gesundheitsgefahren hätte warnen müssen, wird wohl im Juni das höchste Gericht der USA grundsätzlich entscheiden. Im Januar nahm der US Supreme Court einen Berufungsantrag der Bayer-Tochter an. Unter dem Druck des zu erwartenden Urteils schlossen Massenkläger vergangene Woche mit Bayer einen langfristigen Vergleich. Eine der wichtigsten Studien zur angeblichen Sicherheit von Glyphosat wurde unterdessen zurückgezogen.

Seit dem ersten Glyphosat-Urteil im Sommer 2018 sind in mehreren US-Staaten zahlreiche Prozesse durch die Instanzen gegangen - bis zu den obersten Berufungsgerichten der Bundesstaaten. Diese bewerteten eine entscheidende Rechtsfrage unterschiedlich. Daher hält es das höchste Gericht der USA nun für nötig, eine einheitliche Auslegung vorzugeben. Umstritten ist das Argument von Klägern wie Durnell, Bayer hätte auf seinen Spritzmitteln davor warnen müssen, dass Glyphosat Krebs verursachen kann. Es stützt sich auf einzelstaatliche Regelungen, wonach das angesichts der vorliegenden Studien nötig gewesen wäre. Der Agrarkonzern dagegen beruft sich auf die US-Umweltbehörde EPA, die Glyphosat als sicher bewertet hat. Eine anders lautende Produktwarnung wäre deshalb nicht zulässig gewesen, meint Bayer. Der Supreme Court muss nun entscheiden, ob bei der Pestiziddeklaration Bundesrecht vor Landesrecht geht oder ob weitergehende einzelstaatliche Regelungen erlaubt bleiben.

John Durnell lebt im US-Bundesstaat Missouri. Dort hatte eine Geschworenenjury dem Krebskranken im Oktober 2023 eine Entschädigung von 1,25 Millionen Dollar zugesprochen, weil er glyphosathaltiges Spritzmittel verwendet hatte. Sie war der Auffassung, dass der Glyphosathersteller Bayer nach dem Recht Missouris zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre. Der Berufungsrichter bestätigte im Februar 2025 dieses Urteil. Das oberste Gericht des Bundesstaates, der Missouri Supreme Court, lehnte im April 2025 den Antrag Monsantos ab, diesen Richterspruch zu überprüfen. Daraufhin wandte sich die Bayer-Tochter an den US Supreme Court. Unterstützt wurde dieser Antrag vom Solicitor General, dem Generalanwalt der US-Regierung. Er sprach sich dafür aus, dass das Oberste US-Gericht eine Grundsatzentscheidung fällen und dabei dem Bundesrecht Vorrang einräumen solle. Wenn die Bundesbehörde EPA die Gesundheitswarnungen festgelegt habe, die auf dem Etikett eines bestimmten Pestizids erscheinen müssten, sollte ein Hersteller nicht auch noch 50 einzelstaatliche Regelungen berücksichtigen müssen, argumentierte Generalanwalt John Sauer.

Der Supreme Court muss der Argumentation des Generalanwalts nicht folgen. Sie hat allerdings in solchen Verfahren großes Gewicht. Deshalb erwarten Medien und Anwaltskanzleien überwiegend, dass die obersten Richter im Sinn des Generalanwalts und damit der Agrarkonzerne entscheiden werden. Dies würde wahrscheinlich viele der gegen das Unternehmen anhängigen Klagen zunichte machen, so der Fernsehsender CNN auf seiner Webseite. „Bayers Glyphosat-Drama könnte bald ein Ende haben“, titelte die WirtschaftsWoche.

Als potenziellen Wendepunkt bezeichnete die Kanzlei Sullivan Papain die Stellungnahme des Generalanwalts. Denn vor vier Jahren, unter dem demokratischen US-Präsidenten Joe Biden, hatte die damalige Generalanwältin dem Supreme Court noch empfohlen, Glyphosatklagen nicht zur Überprüfung anzunehmen. Daraufhin hatte der die Bayertochter Monsanto abblitzen lassen. Der amtierende Präsidenten Donald Trump hat den Richtern vergangenen Mittwoch erneut deutlich gemacht, was er erwartet: Er erklärte Glyphosat per Dekret zu einem unverzichtbaren Wirkstoff für die Ernährungssicherheit und die nationale Verteidigungsfähigkeit, berichtete die Wiwo.

Diese Entwicklungen dürften den Vergleich beschleunigt haben, den Bayer tags zuvor veröffentlicht hatte. Demnach würde die Bayer-Tochter Monsanto Geschädigten bis zu 21 Jahre lang insgesamt maximal 7,25 Milliarden US-Dollar an Schadenersatz auszahlen. Die Beträge würden jährlich abnehmen und wären gedeckelt. Damit sollen sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beigelegt werden. „Führende Kanzleien der Klägerseite haben dazu am Dienstag einen Antrag auf vorläufige Genehmigung beim Circuit Court of the City of St. Louis in Missouri eingereicht“, schrieb Bayer in einer Mitteilung. Dieses Gericht muss zustimmen, damit der Vergleich für die Kanzleien und ihre Kunden bindend wird. Zudem habe Monsanto weitere vertrauliche Vergleiche vereinbart, um andere Glyphosat-Fälle beizulegen, teilte Bayer mit.

Der Konzern scheint zufrieden. „Der Sammelvergleich und die Entscheidung des Supreme Court sind beide notwendig, um diese Rechtstreitigkeiten möglichst umfassend, möglichst sicher und möglichst schnell einzudämmen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. Er kündigte an, die Rückstellungen für Glyphosatrechtstreitigkeiten von 6,5 Milliarden Euro auf 9,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Laut Bayers Bericht für das dritte Quartal 2025 waren am 15. Oktober 2025 von 197.000 angemeldeten Ansprüchen noch 65.000 offen. Daraus lässt sich schließen, dass seit dem 15. Januar 2025 10.000 neue Klagen hinzugekommen waren. Die Börse scheint Bayers Optimismus nicht zu überzeugen. Nach einem kurzen Kursgewinn stürzte die Aktie tiefer als zuvor. „Dies ist noch nicht der Befreiungsschlag, auf den viele Investoren gehofft haben“, warnte Portfoliomanager Markus Manns von Union Investment im Manager Magazin.

Denn selbst wenn die Richter in Missouri den Vergleich genehmigen werden, wird es weiter Klagen geben. Und die Anwälte der Geschädigten haben noch mehr Argumente in petto als die Frage eines Warnhinweises auf dem Spritzmittel. Prozessvertreter schrieben dem Supreme Court, dass die Geschworenen John Durnell auch wegen der verharmlosenden Werbung für Roundup Schadenersatz zuerkannt hätten. Durnell hatte ausgesagt, dass Werbevideos, bei denen ein Mann in kurzärmligem Hemd und ohne Handschuhe Roundup versprüht habe, ihn überzeugt hätten, das Produkt zu kaufen. Deshalb habe er das Spritzmittel auch ohne jede Schutzkleidung ausgebracht. Seine Anwälte argumentierten ferner, dass sich die Labelempfehlung der EPA nur auf den Wirkstoff Glyphosat bezogen habe. Das fertige Produkt Roundup habe jedoch mehrere krebserregende Zusätze wie Ethylenoxid, 1,4-Dioxan und das Tensid Tallowamin (POAE) enthalten. Darüber habe Monsanto die Kunden nicht informiert.

Und noch ein gravierender Punkt wurde im Vortrag der Prozessvertreter deutlich: Was ist die EPA-Einstufung wert, wenn ein Hersteller unvollständige oder unrichtige Angaben macht? Das Wissenschaftsmagazin Regulatory Toxicology and Pharmacology hat 2025 eine Studie aus dem Jahr 2000 zurückgezogen, die die Sicherheit von Glyphosat bestätigt hatte. Diese als neutral ausgegebene Übersichtsarbeit (Review) galt als einer der wesentlichen Belege, dass Glyphosat harmlos sei. 2017 bekannt gewordene interne Unternehmensakten belegten, dass sie von Monsanto-Angestellten formuliert worden war. Dies werfe „ernsthafte ethische Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit der Autoren dieses Artikels sowie der wissenschaftlichen Integrität der vorgestellten Karzinogenitätsstudien auf“, heißt es in der Begründung der Fachzeitschrift für den Rückzug.

Darin wird außerdem deutlich, dass von der Übersichtsarbeit gezielt Studien aus den 90er Jahren mit glyphosatkritischen Ergebnissen ausgeschlossen worden waren. Gegenüber der britischen Zeitschrift The Guardian versuchten sowohl Bayer als auch die US-Behörde EPA, die Bedeutung der Studie aus dem Jahr 2000 kleinzureden. In einer Untersuchung über die Wirkung dieser Arbeit heißt es dagegen, sie habe „über zwei Jahrzehnte hinweg einen erheblichen Einfluss ausgeübt und das öffentliche Verständnis, den wissenschaftlichen Diskurs und politische Entscheidungen geprägt“. In der wissenschaftlichen Literatur gehöre die Studie „zu den 0,1 % der meistzitierten Arbeiten, die sich mit Glyphosat befassen“. Die Autor:innen dieser Auswertung waren es auch, die bei Regulatory Toxicology and Pharmacology den Antrag stellten, die Studie zurückzuziehen. Zuvor hatte das nach Angaben von Zeitschrift niemand beantragt und sie selbst war nicht von sich aus tätig geworden. [lf/vef]

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