Dossier

Patente in der Landwirtschaft

Weniger als zehn Konzerne dominieren heute den Weltmarkt für Saatgut und Pestizide. Mittels der Patentierung von Pflanzen versuchen diese Unternehmen, ihren Einfluss auf die weltweite Nahrungsmittelproduktion auszudehnen. Es gibt dabei einen Unterschied zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren und solchen, die aus konventioneller Zucht entstanden sind. Die ersten dürfen patentiert werden, die zweiten eigentlich nicht - allerdings werden die Vorschriften dabei großzügig ausgelegt, wodurch die umstrittene Praxis der Patentierung von Leben vorerst weiter geht.

Was ist ein Patent?

Ein Patent ist ein Rechtstitel, der seinem Inhaber das Recht gibt, Dritten die gewerbliche Verwertung einer Erfindung ohne seine Zustimmung zu untersagen.

Wer vergibt Patente?

Patente auf Pflanzen und Tiere werden in Europa meist vom Europäischen Patentamt (EPA) mit Sitz in München vergeben. Das EPA ist keine Institution der Europäischen Union (EU), sondern besteht aufgrund eines Vertrags (Europäisches Patentübereinkommen, EPÜ) zwischen europäischen Staaten, darunter auch nicht-EU-Länder wie die Türkei oder Serbien. Politisch verantwortlich ist der Verwaltungsrat, in den die Staaten ihre Vertreter entsenden (aus Deutschland ein Beamter des Justizministeriums).

Welche Auswirkungen haben Patente auf Pflanzen und Tiere?

Kontrolle über Lebensmittel

Weniger als zehn Konzerne dominieren heute den Weltmarkt für Saatgut und Pestizide. Mittels der Patentierung von Pflanzen versuchen diese Unternehmen, ihren Einfluss auf die weltweite Nahrungsmittelproduktion auszudehnen.

Patente schaffen Abhängigkeiten

Für Landwirte, die Gentech-Pflanzen benutzen wollen, bedeutet ein Patent, dass sie das Saatgut jedes Jahr kaufen oder Lizenzgebühren zahlen müssen. Im Fall des kanadischen Bauern Percy Schmeisser hat Monsanto sogar Lizenzgebühren verlangt, obwohl das transgene Saatgut ohne dessen Willen auf dem Feld des Bauern gelandet war. Dadurch, dass die Landwirte ihr uraltes Recht verlieren, das Saatgut selbst zu vermehren, geraten sie in Abhängigkeit von Saatgutkonzernen, die immer mächtiger werden. Die Patente sind aber nicht auf Saatgut und Pflanzen beschränkt, sondern erstrecken sich in vielen Fällen über die Ernte bis hin zum Lebensmittel.

Patentierung von herkömmlichen Pflanzen und Tieren

Und Konzerne wie Monsanto, Syngenta oder Plant Bioscience machen nicht vor der konventionellen Pflanzenzucht halt. Egal, ob es sich um Schweine, Brokkoli oder eine bestimmte Tomatenart handelt, die Pflanzenzüchter wollen sich am liebsten alles patentieren lassen, um so ihre Marktmacht zu steigern. Es gibt erhebliche Widerstände gegen diese Patente auf "normal" gezüchtete Pflanzen und Tiere.

Kritiker gehen davon aus, dass durch die Patentierung die Preise für Lebensmittel und Saatgut steigen, was Nahrungsmittelkrisen verschärfen kann. Außerdem wird ein freier Austausch von Saatgut zwischen Landwirten in armen Ländern durch die Patente behindert. Der beim Sortenschutz geltende Züchtervorbehalt gilt bei Patenten nicht: Züchter haben also ohne die Erlaubnis des Patentinhabers kein Recht, das Saatgut für ihre weitere Züchtung zu benutzen.

Probleme sind im Fundament angelegt

In Europa werden Patente vom Europäischen Patentamt (EPA) in München vergeben. Da es keine Institution der EU ist, unterliegt es keiner demokratischen oder gerichtlichen Kontrolle. Für Rechtsstreitigkeiten gibt es die Große Beschwerdekammer des EPA. Problematisch ist auch, dass das Amt sich über Gebühren der Antragsteller finanziert - es hat also ein Interesse daran, möglichst viele Patentanträge zu bearbeiten. Das EPA ist durch einen Vertrag der europäischen Staaten entstanden. Ein Wörtchen mitzureden haben daher die Regierungen, die im Verwaltungsrat des Amts sitzen. Für Deutschland ist dort das Bundesjustizministerium vertreten.

Der Arbeit des EPA liegt das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) zugrunde. Patente werden demnach nicht erteilt für: "Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren." Damit sind Bio-Patente eigentlich ausgeschlossen. Die Formulierung hat sich jedoch als zu weich erwiesen. Das EPA erteilt weiterhin Patente auf Leben, nur manche wurden von der Beschwerdekammer kassiert, z.B. eines auf die Züchtung von Schweinen. Nötig ist deshalb eine Klarstellung des EPÜ. Diese ist politisch aber umstritten.

In Deutschland konnte sich die schwarz-gelbe Koalition Mitte 2013 zu einer Änderung des deutschen Patentgesetzes durchringen. Zuvor hatte es lange Streit gegeben, vor allem die FDP lehnte Änderungen unter Verweis auf Innovation und internationale Abkommen ab. Mit der Änderung sollte die Patentierung von Pflanzen und Tieren, die mit biologischen Verfahren gezüchtet sind, erschwert werden. Der Opposition ging das aber nicht weit genug. Auch Umwelt- und Verbraucherschützer kritisierten "Schlupflöcher". Wichtiger wäre außerdem eine Klarstellung auf europäischer Ebene.

Ab 2014: EU-Einheitspatent

Im Dezember 2012 beschloss das EU-Parlament mit deutlicher Mehrheit die Einführung eines einheitlichen Patents ab 2014 und die Einrichtung eines gesonderten Patentgerichtshofs. Damit können Erfindungen in fast allen EU-Ländern (Spanien und Italien beteiligen sich wegen Streitigkeiten um die Übersetzung in ihre Landessprachen vorerst nicht) rechtlich geschützt werden. Während sich Befürworter von der erleichterten Patentvergabe Vorteile für die Wirtschaft versprechen, befürchten Kritiker eine Zunahme der Patentierung von Pflanzen und Tieren sowie Gentechnik-Organismen.

Besonders kritisiert wird die Schaffung eines Patentgerichts, das keiner juristischen Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterliegt. Auch das Europäische Patentamt bekommt weitere Kompetenzen, obwohl es keine EU-Institution ist und eine demokratische Kontrolle nur schwer möglich ist.

Umstrittene Patente

Hier einige Beispiele:

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Brokkoli-Patent (EP1069819)

Inhaber: Plant Bioscience

Titel: Verfahren zur selektiven Erhöhung des antikarzinogenen Glukosinolate bei Brassica-Sorten

Anmeldung: 1999

Ansprüche: Verfahren zur Herstellung von Brassica oleracea (Brokkoli) durch Zucht und Selektion. Essbare Brassica Pflanze, essbare Teile, Samen. Brokkoli inflorescence. Keine gentechnisch veränderte Pflanzen.

Einsprüche: 2003 durch Syngenta Participations AG (Basel/CH) und Groupe Limagrain Holding (Chappes/FR)

Entscheidung: Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entschied 2015, dass das Patent in eingeschränktem Umfang bestehen bleiben kann.

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Tomaten-Patent (EP1211926)

Inhaber: Israelisches Landwirtschaftsministerium

Titel: Verfahren zur Zucht von Tomaten mit niedrigem Wassergehalt und Produkt dieses Verfahrens

Anmeldung: 2000

Ansprüche: Verfahren zum Züchten von Tomatenpflanzen, die Tomaten mit verringertem Fruchtwassergehalt erzeugen, umfassend die Schritte:
-   Kreuzen von mindestens einer Lycopersicum esculentum-Pflanze mit einem Lycopersicon spp., um Hybridsamen zu erzeugen;
-   Sammeln der ersten Generation von Hybridsamen;
-   Züchten von Pflanzen aus der ersten Generation von Hybridsamen;
-   Bestäuben der Pflanzen der jüngsten Hybridgeneration;
-   Sammeln der Samen, die von der jüngsten Hybridgeneration erzeugt wurden;
-   Züchten von Pflanzen aus Samen der jüngsten Hybridgeneration;
-   Gestatten, dass die Pflanzen über den Punkt des normalen Reifens hinaus an dem Stängel verbleiben; und Durchmustern auf verringerten Fruchtwassergehalt, wie durch die verlängerte Konservierung der reifen Frucht und Faltung der Fruchthaut angezeigt.

Einspruch: 2004 durch Unilever N.V. (Rotterdam/NL)

Entscheidung: Die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts entschied 2015, dass das Patent bestehen bleiben kann.

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Schweine-Patent (EP 1651777)

Titel: "Verwendung eines Einzelnukleotidpolymorphismus im codierenden Bereich des Leptinrezeptor-Gens im Schwein zur Verbesserung der Schweinefleischproduktion“

Anmelder: Monsanto (US), neuer Anmelder: Newsham Choice Genetics

Ansprüche: Verfahren zur genetischen Typisierung von Schweinen zur Selektion von Eigenschaften und zur Veränderung der Produktivität; DNA-Kit zur Identifizierung der Gen-Marker; Verfahren zur Züchtung und Selektion; Schweinenachkommen, Schweineherde, Population; Verfahren zur Erhöhung der Fleischproduktion und zum Mangagement der Schweine

Verfahrenstand in Europa: 2008 erteilt, am 20.04.10 vom Europäischen Patentamt zurückgezogen

Quelle: keinpatent.de, dort finden Sie auch einen Überblick über weitere Patente auf Tierzüchtung mit Bezug zu Monsanto

Verhandlung über Tomaten- und Brokkoli-Fall

Die juristische Auseinandersetzung über zwei Patente auf konventionelle Tomaten- und Brokkolipflanzen wurde von vielen Seiten aufmerksam verfolgt. Erwartet wurde so etwas wie eine Grundsatzentscheidung über Pflanzenpatente.

Im Jahr 2002 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) der britischen Firma Plant Bioscience das Patent (EP 1069819) auf ein Verfahren, um Brokkoli mit einem erhöhten Anteil an einem bestimmten Inhaltsstoff (Glucosinolate) zu züchten. Die sogenannte Schrumpeltomate wurde 2003 (EP1211926) patentiert. Bei den Patenten geht es nicht um gentechnisch veränderte Organismen sondern um konventionell gezüchtete Pflanzen. Beide Patente umfassen die gesamte Produktionskette von der Zucht bis hin zum Lebensmittel. Die Patentinhaber erhalten damit die Kontrolle über die gesamte Kette der Lebensmittelproduktion.

Beim Tomaten-Patent werden auch wilde Tomaten beansprucht, die mit handelsüblichen Tomaten gekreuzt werden, um so Früchte mit geringerem Wassergehalt hervorzubringen. Beim Brokkoli-Patent geht es um den Anspruch auf ein markergestütztes Züchtungsverfahren, mit den die Anteile an Glucosinolaten (angeblich krebshemmend) in den Pflanzen erhöht werden sollen. Andere Unternehmen legten Einspruch ein.

Im Frühjahr 2015 entschied die Große Beschwerdekammer des EPA dann, dass Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen weiter möglich bleiben. Zwar schreibt das Europäische Patentübereinkommen vor, dass "im Wesentlichen biologische Verfahren" nicht patentierbar sind. Aber, so die EPA-Richter, solange es nicht um eine individuelle Sorte gehe, sei das Patentieren von Pflanzen oder Pflanzenmaterial (Früchte, Teile) nicht ausgeschlossen.

Das sei „sehr vorteilhaft für innovative Pflanzenzüchter und Agrochemie-Unternehmen“, meinen Juristen der Universität Kopenhagen. Allerdings könnten EU-Gerichte zu einem anderen Urteil kommen - falls sie gefragt würden.

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