Kein Patent auf Leben!
Kein Patent auf Leben!

Tomaten-Patent in die höchste Instanz

08.11.2011

Das Europäische Patentamt (EPA) hat heute entschieden, das Tomaten-Patent der Großen Beschwerdekammer zur Entscheidung vorzulegen. Damit muss die höchste Instanz des EPA darüber entscheiden, ob Pflanzen und Tiere patentiert werden dürfen. „Das Europäische Patentamt hat heute die Notbremse gezogen“, bewertet das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut“ den Schritt und sieht darin einen Erfolg der Proteste. Gleichzeitig kritisiert der Sprecher des Bündnisses, Christoph Then, jedoch die Arbeit des EPA: „Damit es nicht länger reine Klientelpolitik betreibt, muss das EPA in Zukunft durch unabhängige Gerichte und die Politik kontrolliert werden“.

Die Firma Unilever hatte gegen das Tomaten-Patent Beschwerde eingelegt, woraufhin die Große Beschwerdekammer vor knapp einem Jahr entschied, dass Patente auf Züchtungsverfahren nicht zulässig sind. Heute ging es jedoch um das Patent auf die Tomatenpflanze sowie die sogenannte Schrumpeltomate selbst, die einen geringeren Wassergehalt aufweist und damit besser zu Ketchup verarbeitet werden kann. Der Patentinhaber ist das israelische Landwirtschaftsministerium. Im Oktober hatte das EPA eine öffentliche Anhörung zum Brokkoli-Fall überraschend abgesagt. Trotzdem demonstrierten 300 Menschen vor dem Gebäude des Patentamtes gegen die Monopolisierung von Lebensmitteln.

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