Patente Patentamt EPA EPO
Protest gegen Patente auf Pflanzen und Tiere am 27.10.14 (Foto: www.no-patents-on-seeds.org)

Klare Ansagen an das Europäische Patentamt

15.10.2019

Die Auseinandersetzung um Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere steuert langsam ihrem Höhepunkt zu. Die große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes muss entscheiden, wer das Sagen hat: die Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens oder die großen Konzerne und ihre Patentanwälte. Das EU-Parlament, mehrere Regierungen und zahlreiche Organisationen haben klar Stellung bezogen. Die Lobby der Konzerne auch.

Das Europäische Patentübereinkommen (EPO) regelt in seinem Artikel 53 klar, dass „Pflanzensorten oder Tierrassen sowie im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren“ nicht patentierbar sind. Dennoch hat das Europäische Patentamt (EPA) in den letzten Jahren hunderte solcher Patente erteilt und Beschwerden dagegen immer wieder zurückgewiesen. Der zunehmende zivilgesellschaftliche Protest gegen dieses Vorgehen führte dazu, dass der Verwaltungsrat des EPA 2017 klarstellte, dass solche Patente nicht zulässig seien. Im Verwaltungsrat sind die Regierungen der Staaten vertreten, die das Patentübereinkommen unterschrieben haben.

Trotz dieser Klarstellung erteilte das EPA weiterhin Patente auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen oder wies Widersprüche gegen frühere Entscheidungen, etwa zur Patentierbarkeit eines Paprikas durch Syngenta, zurück. Im März 2019 wies der Präsident des EPA dessen große Beschwerdekammer als oberste Berufungsinstanz an, endgültig zu klären, wer den Artikel 53 verbindlich auslegen darf: die Mitgliedsstaaten im Verwaltungsrat oder die Beschwerdekammer. Bis 1. Oktober konnten die Beteiligten Stellungnahmen abgeben, und die gab es reichlich.

50 Organisationen unterstützten eine Sammeleinwendung, darunter waren die Menschenrechtsorganisation Oxfam und das Uweltinstitut München ebenso wie der europäische Bauernverband COPA/COGECA. Auch 25.000 Einzelpersonen unterschrieben die Eingabe. Darin heißt es: „In diesem Fall kann die Befugnis des Verwaltungsrats, der sich auf die Unterstützung aller 38 Vertragsstaaten stützt, nicht einfach durch Entscheidungen eines technischen Gremiums des EPA außer Kraft gesetzt werden.“ Das Europäische Parlament verabschiedete mit großer Mehrheit eine Resolution gegen die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren. Der Zugang zu genetischen Ressourcen dürfe nicht eingeschränkt werden, denn dies könne dazu führen, dass wenige multinationale Konzerne das Monopol über pflanzliches Züchtungsmaterial bekämen, argumentierten die Abgeordneten. Stellung bezogen auch die EU-Kommission, die deutsche Bundesregierung und mehrere andere EU-Staaten oder deren Patentbehörden. Sie alle kommen zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Verwaltungsrates Vorrang haben muss vor einer Auslegung der Beschwerdekammer.

Anders sehen das lediglich die Patentanwälte, die sich ebenfalls in mehreren Schreiben zu Wort meldeten – und der Lobbyverband der Agrarkonzerne, ECPA. Sie halten es bereits für unzulässig, dass der EPA-Präsident überhaupt eine solche Anweisung vorlegt, die die bisherigen Entscheidungen der Beschwerdekammer in Frage stellt.

Eine Entscheidung der großen Beschwerdekammer des EPA wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr fallen. Die Erwartungen sind hoch: „Das EPA darf nicht länger nur die Interessen der Industrie und Patentanwälte bedienen“, sagt Verena Schmitt, Referentin für Ökolandbau beim Umweltinstitut München. „Sonst droht der Ausverkauf unserer Lebensgrundlagen an Bayer & Monsanto, DowDupont und Syngenta.“ [lf]

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