Protest vor dem Europäischen Patentamt in München
Protest vor dem Europäischen Patentamt in München (Foto: Falk Heller)

Europäisches Patentamt lehnt Beschwerde Syngentas ab

18.01.2018

Vergangenen Sommer hatte das Europäische Patentamt (EPA) klargestellt, dass Pflanzen und Tiere, die mit biologischen Verfahren gezüchtet wurden, nicht patentiert werden können. Der Verbund „Keine Patente auf Saatgut!“ wirft dem EPA vor, 2017 trotzdem 25 solcher Patente erteilt zu haben. Die Schweizer Firma Syngenta hingegen hat vergeblich versucht, die Beschränkung wieder zu kippen.

Dazu hatte der Konzern im August 2017 eine Beschwerde beim EPA eingereicht, die gestern von einer Beschwerdekammer der Behörde aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Christoph Then von „Keine Patente auf Saatgut!“ rechnet allerdings damit, dass die Industrie den Widerstand gegen die Beschränkung nicht aufgeben wird – obgleich sie aus seiner Sicht „oft wirkungslos“ ist. 25 Patente auf konventionell gezüchtete Pflanzen wie Salat, Zwiebeln, Tomaten, Kartoffeln oder Gurken seien trotz der Präzisierung vom Sommer 2017 erteilt worden, kritisiert der Experte. „Zudem gibt es auch keine klare Trennung zwischen den nicht patentierbaren Zuchtverfahren und den Methoden der Gentechnik“, erklärt Then. „Wenn Pflanzen oder Tiere mit bestimmten Züchtungsmerkmalen patentiert werden, dann erstreckt sich das Patent auf alle Pflanzen und Tiere mit diesen Merkmalen unabhängig davon, ob diese mit Hilfe von Gentechnik verändert wurden, aus konventioneller Züchtung stammen oder natürlicherweise vorkommen.“

Der Dachverband der Bauernverbände in der EU, der auch viele Züchter vertritt, hatte sich daher gemeinsam mit Biodachverbänden und „Keine Patente auf Saatgut!“ im Dezember mit einem Brief an die Europäische Kommission gewandt: „Diese Situation ist für Landwirte, Züchter und Verbraucher inakzeptabel, da so der Zugang zu genetischer Vielfalt behindert wird, die für weitere Innovationen notwendig ist“, kritisierten die Verbandsvertreter. „Die Interessen der Bürger Europas werden komplett missachtet.“ Und „Keine Patente auf Saatgut!“ ergänzt: „In Zukunft werden Landwirte, Gemüseanbauer oder Züchter, die keine Verträge mit den Patentinhabern unterzeichnen, keinen Zugang zu patentiertem Saatgut haben – weder für den Anbau noch für die Vermehrung oder weitere Züchtung. Die Politik muss tätig werden, um die großen Konzerne daran zu hindern, die Grundlagen unserer Ernährung noch weiter zu monopolisieren.“

Anlass der Beschwerde von Syngenta war die Ablehnung eines Patentantrages des Unternehmens auf konventionell gezüchteten Mais mit höherer Kornausbeute. Anhand von DNA Marker-Sequenzen sollten Maispflanzen mit Erbanlagen ausgewählt werden, die bei einer Kreuzung einen höheren Ertrag garantieren. Dem EPA war die Beschreibung aber zu ungenau. Denn nach Artikel 84 des Europäischen Patentübereinkommens muss ein Patentanspruch so klar und deutlich definiert sein, dass ein Fachmann erkennen kann, was beansprucht wird. Das war nach Ansicht der Beschwerdekammer hier nicht der Fall. Deshalb lehnte die Kammer die Beschwerde Syngentas ab. [vef]

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