Am Montag, den 15.06., wird gegen 19.15 Uhr zunächst der Umweltausschuss des Europaparlaments (EP) über das Verhandlungsergebnis zur NGT-Verordnung und insgesamt 37 Änderungsanträge abstimmen. Über die inhaltlichen Änderungen, die damit angestrebt werden, hat der Infodienst bereits ausführlich berichtet (siehe grauer Kasten links). Für die Abstimmung sind etwa zehn Minuten vorgesehen. Würde der Umweltausschuss (ENVI) einen oder mehrere Anträge annehmen, würden sie automatisch ans Plenum weitergeleitet. Käme im Umweltausschuss keine Mehrheit für Änderungen zustande, müssten die ENVI-Anträge von den Abgeordneten neu eingereicht werden, wenn auch das Plenum darüber abstimmen soll.
Um das zu ermöglichen, hat das Parlament die Frist für Änderungsanträge für die Plenarabstimmung am Mittwoch, dem 17.6., um sechs Tage verlängert. Anträge dürfen jetzt noch bis Dienstag 16.06., 12 Uhr eingereicht werden. So können die Abgeordneten auch mit neuen Änderungsanträgen auf das Meinungsbild reagieren, das sich im Umweltausschuss am Montagabend zeigt. Bis vorgestern lagen nach Informationen des grünen Europaabgeordneten Thomas Waitz 23 Änderungsanträge für die Plenarabstimmung vor, die noch auf ihre Zulässigkeit hin geprüft würden. Wie die Pressestelle des EP auf Anfrage des Infodiensts versicherte, würden zulässige Änderungsanträge zur NGT-Verordnung bei der Sitzung am Mittwoch im üblichen Prozedere nach Artikel 68 der Geschäftsordnung abgestimmt (der Infodienst berichtete). Zwischenzeitlich war der Eindruck entstanden, Befürworter der NGT-Verordnung im EP versuchten, eine Abstimmung über Änderungsanträge zu verhindern. Unmittelbar vor der Abstimmung hat das Parlament auf Drängen von Grünen und Linken noch einen kurzen Debattenteil eingeplant, Beginn 17.06. um 12.30 Uhr. Dort können die Berichterstatter der Fraktionen jeweils ein kurzes Statement abgeben. Die Sitzungen von EP und ENVI werden auf der Webseite des Europaparlaments live gestreamt. Um 14 Uhr soll es eine Pressekonferenz geben.
Unterdessen mobilisieren Gegner wie Befürworter der geplanten Aufweichung der Regeln für neue Gentechnik zu letzten Versuchen, die Entscheidung zu beeinflussen. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, und die Vorstandsvorsitzende des Biodachverbandes BÖLW, Tina Andres, haben die deutschen Abgeordneten des ENVI angeschrieben. Sie mögen sich „in ihrem Abstimmungsverhalten von den Interessen der deutschen Landwirtschaft leiten“ lassen und für Änderungsanträge stimmen, „die den Schutzumfang von Patenten wirksam begrenzen oder die Patentierbarkeit einschränken“. Nur durch die „Sicherung einer vollen Züchterausnahme und der freien Nutzung biologischen Materials“ seien „Innovationsfähigkeit, Wettbewerb und Ernährungssicherheit in Europa langfristig gewährleistet“.
Dass der Bauernverband so klar Position bezieht, bringt vor allem die Europaabgeordneten von CDU und CSU in die Bredouille. Denn deren Fraktion, die Europäische Volkspartei, hatte die kritisierte Trilogfassung der NGT-Verordnung maßgeblich ausgehandelt, über die das EP abstimmen wird. Elf Abgeordnete von CDU und CSU hatten die EU-Kommission im April schriftlich aufgefordert, sich vor der Parlamentssitzung zu Schutzmaßnahmen im Patentrecht zu bekennen. Doch sie bekamen von Stéphane Séjourné, Vizepräsident der EU-Kommission, eine Absage. Wie Agra Europe berichtete, schrieb ihnen Séjourné lediglich, die Kommission werde regelmäßig überprüfen, wie sich die NGT-Patente auf den Saatgutmarkt auswirkten. Gleichzeitig verwies er auf den in der NGT-Verordnung vorgesehenen freiwilligen Verhaltenskodex für Patentinhaber und Lizenzplattformen. „Völlig naiv“ sei das, kommentierte Biolandpräsident Jan Plagge: „Das ist, als würde man einen Hai höflich bitten, sich beim Durchschwimmen eines Heringsschwarms anständig zu benehmen und keine Fische zu fressen. Große Saatgut- und Chemiekonzerne interessieren sich nicht für Verhaltensregeln – sie werden jede rechtliche Lücke nutzen, um sich jegliche Pflanzeneigenschaften patentieren zu lassen.“
Auch mehr als 2.000 Unternehmen aus Saatgutzüchtung, Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung und Handel forderten die Parlamentarier in einem Brief auf, die NGT-Verordnung abzulehnen. Rund 200.000 Menschen schrieben im Rahmen der Kampagne „Geschwärzte Zutaten“ Mails an EP-Abgeordnete und verlangen, NGT-Pflanzen und daraus hergestellte Lebensmittel zu kennzeichnen. Die Bewegung Enkeltaugliches Österreich hat die österreichischen Abgeordneten dazu aufgerufen, die NGT-Verordnung abzulehnen. Für Dienstag, den 16.06., haben fast 70 Organisationen von acht bis zwölf Uhr zu einer Protest-Aktion in Straßburg eingeladen, wo das Europaparlament tagen wird. Die deutschen Lobbyverbände der industriellen Landwirtschaft - ohne den Bauernverband - appellierten dagegen an die Abgeordneten, der NGT-Verordnung ohne Änderung zuzustimmen.
Würde das Parlament den Trilogkompromiss ändern, müsste entweder der Ministerrat der geänderten Fassung zustimmen oder der Vermittlungsausschuss zusammentreten. So steht es in der Geschäftsordnung des EP. Findet der Vermittlungsausschuss binnen acht Wochen einen Kompromiss, müssen Rat und Parlament ihn in dritter Lesung bestätigen. Würden sie sich nicht innerhalb dieser Frist einigen, wäre der Verordnungsvorschlag gescheitert. [lf/vef]