Die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz 2026, die bayerische Agrarministerin Michaela Kaniber, mit dem Logo. Foto: AMK

Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Neue Gentechnik: Länder wollen weniger Patente

Die Landwirtschaftsminister:innen der Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche dafür votiert, die Biopatentrichtlinie der EU zu korrigieren. Sie soll künftig die Patentierung von Saatgut und Pflanzen beschränken, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden. Europaabgeordnete verschiedener Fraktionen wollen bei der zweiten Lesung zur geplanten NGT-Verordnung voraussichtlich im Mai einen entsprechenden Änderungsantrag ins Europäische Parlament einbringen.

Laut vorläufigem Protokoll machten die Minister:innen in ihrem am Freitag bei der Agrarministerkonferenz gefassten Beschluss deutlich, was sie genau erwarten: Die Biopatentrichtlinie müsse „so ausgestaltet werden, dass ein vollständiger Züchtervorbehalt eingeführt wird, welcher dem im Sortenschutzgesetz entspricht“. Züchter:innen könnten dann mit dem NGT-Saatgut und den NGT-Pflanzen des Patentinhabers weiterarbeiten, ohne dass sie um Erlaubnis fragen und Lizenzgebühren zahlen müssen.

Anlass für diesen Beschluss war ein Antrag Mecklenburg-Vorpommerns. Die Einstimmigkeit konnte allerdings nur erreicht werden, indem ein Absatz gestrichen wurde. Darin hätten die Minister:innen den Vorschlag des Europäischen Parlaments vom 24.04.2024 in Bezug auf Patente unterstützen sollen. Dieser sah ein vollständiges Verbot von Patenten auf NGT-Saatgut und -Pflanzen vor. Dies wollten anscheinend nicht alle Minister:innen mittragen. Nach hinten verschoben wurde die Bitte an die Bundesregierung, sich für ein solches Verbot einzusetzen. Sie soll es nun erst dann unterstützen, wenn es in der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments zu keiner Verbesserung in Bezug auf die Patentierbarkeit kommt. Allerdings ist diese zweite Lesung der letzte formale Akt des Gesetzgebungsverfahrens. Stimmt die Mehrheit der Abgeordneten zu, ist die Verordnung verabschiedet. Die gefundene Kompromissformulierung läuft also ins Leere. Zugleich vermeidet sie es, der Bundesregierung eine Bitte der Länder für die vorher angesetzte zweite Lesung der NGT-Verordnung im EU-Ministerrat im April mitzugeben.

Der zweite Teil des Antrags aus Mecklenburg-Vorpommern betraf das Thema Koexistenz. Hier konnten sich die Minister:innen anscheinend nicht auf einen Kompromisstext einigen. Denn das vorläufige Protokoll der Agrarministerkonferenz verzeichnet drei Protokollerklärungen, die der Parteizugehörigkeit der Minister:innen entsprechen. Einig waren sich alle darin, dass es in Sachen Koexistenz dringenden Handlungsbedarf gibt. Die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Saarland (alle SPD) und Rheinland-Pfalz (FDP) beließen es dabei. Die Ministerinnen von CDU und CSU baten den Bund, „soweit rechtlich möglich und technisch machbar, verbindliche und praxisgerechte Regelungen zur Koexistenz und zu Nachweisverfahren zu schaffen und diese im Gleichklang mit anderen EU-Mitgliedsstaaten abzustimmen“. Dies sei erforderlich, um auch in Zukunft einen freiwilligen marktorientierten gentechnikfreien Anbau im konventionellen Landbau und den rechtlich verpflichtenden gentechnikfreien Anbau im ökologischen Landbau zu gewährleisten. Diese Formulierungen standen ohne den Zusatz „soweit rechtlich möglich und technisch machbar“ auch im ursprünglichen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern.

Die drei grünen Minister:innen von Hamburg, Bremen und Niedersachsen bitten den Bund ebenfalls „soweit rechtlich möglich und technisch machbar“: Die Koexistenzregelungen sollen nicht nur verbindlich und praxisgerecht, sondern auch wirksam sein. Zusätzlich forderten die Grünen noch Regelungen zur Haftung und zum sogenannten „Opt out“. Der bedeutet, dass einzelne Mitgliedstaaten europaweit zugelassenen Gentechnikpflanzen für ihr Staatsgebiet verbieten können. Ein solches nationales Anbauverbot erlaubt die geplante NGT-Verordnung nur für NGT-Pflanzen der Kategorie 2. Doch gibt es für Deutschland immer noch kein Gesetz, das regelt, wie der 2015 ins EU-Gentechnikrecht eingeführte Opt out national umgesetzt werden soll – auch nicht für alte Gentechnik.

Im Vorfeld der Konferenz hatten der Biodachverband BÖLW, Demeter und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Länderminister:innen aufgefordert, den Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen und sich gegen eine Patentierung von NGT-Saatgut und -Pflanzen auszusprechen. Die AbL hatte in ihrer Stellungnahme verlangt, dass der Antrag noch um die Forderung ergänzt werden sollte, dass „im Patentrecht ein vollständiger Züchtervorbehalt etabliert wird, der dem des Sortenschutzes entspricht“. Mit Erfolg: Die Formulierung findet sich nun im Beschluss der Konferenz. [lf]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK