Verordnung zur neuen Gentechnik: Der Ball liegt jetzt beim Parlament

Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Staaten in Brüssel hat heute den Verordnungsentwurf über neue gentechnische Verfahren bei Pflanzen bestätigt, teilte eine Sprecherin dem Infodienst Gentechnik auf Anfrage mit. Und zwar in der Fassung, auf die sich Ministerrat und EU-Parlament Anfang Dezember 2025 im Trilog geeinigt hatten. Nun geht der Ball weiter an das Parlament, das sich voraussichtlich am 18. Mai mit dem Entwurf beschäftigen wird. Dabei wird das Thema Patente vermutlich eine wichtige Rolle spielen.

Die Abstimmung über die Verordnung über neue gentechnische Verfahren (NGT) im Ausschuss der ständigen Vertreter (Coreper) verlief wie erwartet unspektakulär. Die Haltung der Mitgliedstaaten war im Vorfeld abgeklärt worden. Einige Mitgliedstaaten hatten dabei noch einmal begründet, warum sie die Verordnung ablehnen. Kroatien, Österreich, Rumänien, Slowenien, die Slowakei und Ungarn positionierten sich gegen den Entwurf. Belgien, Bulgarien und Deutschland signalisierten Enthaltung. Damit erreichten die Befürworter die notwendige qualifizierte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedsstaaten und 65 Prozent der Bevölkerung. Für Irritationen sorgte, dass Deutschland in der Liste der Enthaltungen ursprünglich nicht aufgeführt war. Auf Nachfrage bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium, dass Deutschland sich weiterhin der Stimme enthalten werde und dies auch nach Brüssel gemeldet worden sei.

Nach dem Coreper-Meinungsbild wird der nächste Ministerrat den Verordnungsentwurf formell beschließen. Da es keine Diskussion mehr geben wird, muss es nicht der fachlich zuständige Ministerrat (Agrar) sein. Auf der Tagesordnung steht der Punkt beim Treffen der Außenminister am 21. April. Damit wäre die erste Lesung im Ministerrat beendet und das Europa-Parlament am Zug, voraussichtlich am 18. Mai. Für diese Plenarsitzung können die Abgeordneten Änderungsanträge einbringen, über die abgestimmt werden muss. Beobachter:innen erwarten, dass dabei die Patentierung von NGT noch einmal debattiert wird. Denn der Verordnungsentwurf enthält dazu nur die Pflicht, dass Hersteller, die ihre NGT-Pflanzen ohne Zulassung auf den Markt bringen wollen, alle mit der Pflanze verbundenen Patente offenlegen. Ansonsten erlaubt er die Patentierung aller NGT-Pflanzen, bis hin zu natürlicherweise vorkommenden Genen. Bis weit in konservative Kreise hinein ist deshalb die Sorge groß, dass diese Patente auf Dauer kleine und mittelständische Züchtungsunternehmen aus dem Markt drängen und dieser noch stärker als bisher von den großen Gentechnik-Konzernen dominiert werden wird.

Deshalb, so wurde bei der deutschen Agrarministerkonferenz bekannt, arbeiten Europaabgeordnete fraktionsübergreifend an einem Antrag, der die Biopatentrichtlinie ergänzen soll. Sie wollen damit erreichen, dass Züchtungsunternehmen mit dem Saatgut zulassungsfreier NGT-Pflanzen weiterarbeiten können, ohne dass sie dessen Hersteller um Erlaubnis fragen oder Lizenzgebühren dafür zahlen müssen. Dieses sogenannte vollständige Züchterprivileg gilt auch für alle konventionell gezüchteten Pflanzen. Table Media berichtete, dass elf Europaabgeordnete der CDU und CSU die EU-Kommission schriftlich aufgefordert haben, sich vor der Parlamentssitzung zu flankierenden Schritten im Patentrecht zu bekennen. Genetische Merkmale, die auch in der Natur oder durch konventionelle Züchtung entstehen können, sollten aus Sicht der Parlamentarier nicht patentierbar sein, heißt es bei Table Media. Aus dem Text geht hervor, dass es den Abgeordneten bereits genügen würde, wenn die EU-Kommission die klare Bereitschaft signalisiere, die Biopatentrichtlinie zu überprüfen und, wo nötig, zu überarbeiten. So soll wohl verhindert werden, dass die Verordnung durch einen erfolgreichen Änderungsantrag ausgebremst wird. Denn dann müsste erneut mit dem Rat verhandelt werden. Eine solche verbale Prüfungsbereitschaft von Seiten der Kommission ist zwar ein nicht einklagbares Versprechen für die Zukunft. Doch würde eine solche Aussage es den konservativen Abgeordneten erleichtern, ohne Gesichtsverlust bei ihrer Basis für die NGT-Verordnung zu stimmen.

Denn nicht nur Umwelt-, Bio- und Verbraucherverbände lehnen NGT-Patente ab, sondern auch kirchliche Organisationen, der Bauernverband und der Verband der Pflanzenzüchter. Am 14. April veröffentlichte das Bündnis Keine Patente auf Saatgut! die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage in Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Polen. Darin lehnten rund 80 Prozent der Befragten Patente auf Lebewesen wie Pflanzen oder Tiere ab. Mehr als 70 Prozent sprachen sich gegen Patente auf natürlich vorkommende Gene aus. In Deutschland alleine lagen die beiden Quoten bei 86 und 79 Prozent. Patente fördern die Marktkonzentration und blockieren den Zugang zu der großen Vielfalt an Saatgut, der für die Züchtung und Lebensmittelerzeugung der Zukunft notwendig ist“, warnte Annemarie Volling von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Alle Menschen würden so von den Entscheidungen dieser Unternehmen und deren Preisen und Verträgen abhängig. „Deshalb lehnt die Öffentlichkeit solche Patente ganz klar ab“, sagte Volling. Ob die Mehrheit der EU-Abgeordneten dies auch tut, wird sich am 18. Mai zeigen. [lf]

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