Mit ihren Änderungsanträgen wollten die Fraktionen von Linken, Grünen und Sozialdemokraten erreichen, dass das Europaparlament (EP) seine ursprünglich ablehnende Haltung gegenüber NGT-Patenten bestätigt. Auch sollten, wie im Februar 2024 vom Parlament beschlossen, NGT-Pflanzen durch die ganze Lebensmittelkette gekennzeichnet werden. Diese beiden Parlamentspositionen waren in den Trilogverhandlungen von der Chefunterhändlerin des Parlaments, Jessica Polfjärd von der Europäischen Volkspartei (EVP), nicht vertreten worden, da seit der Europawahl im Sommer 2024 Konservative und Rechte eine Mehrheit im EP haben. Zu Beginn der Abstimmung rief Polfjärd ihre Kolleg:innen auf, keine Änderungen zuzulassen. Diese würden das Verhandlungsergebnis zerstören. „The amendments would kill the deal!“
Mit dieser Drohung, dass es genau diese Verordnung oder gar keine geben werde, schafften es Rechte, Konservative und Liberale, die notwendige Mehrheit für Änderungen zu verhindern. Denn dafür wäre mehr als die Hälfte aller Abgeordneten des Parlaments notwendig gewesen. Es hätten also 361 von 720 Parlamentarier zustimmen müssen. Meistens waren es zwischen 260 und 280 Abgeordnete, die für Änderungen stimmten. Nach den Regeln des Parlaments gilt die Trilogfassung als angenommen, wenn das Parlament keine Änderungen beschließt. Deshalb gab es keine Schlussabstimmung mehr.
Damit gilt künftig, dass die Saatgutkonzerne die meisten NGT-Pflanzen, die sie derzeit entwickeln, nur noch anmelden und das Saatgut kennzeichnen müssen. Das Getreide, Gemüse und Obst, das daraus wächst, muss nicht mehr gekennzeichnet werden, ebenso wenig daraus hergestellte Lebensmittel im Supermarktregal. Es gibt keine Pflicht mehr zu prüfen, ob diese Pflanzen, in deren Erbgut an bis zu 20 Stellen eingegriffen werden darf, für Gesundheit und Umwelt unbedenklich sind. Eine Ausnahme bilden Pflanzen, die gegen Pestizide resistent sind oder selbst Insektizide produzieren. Da es sich bei NGT um gentechnische Verfahren handelt, können sich die Konzerne sowohl die Pflanzen als auch die einzelnen Erbgutänderungen patentieren lassen. Das kann dazu führen, dass auch natürlich vorkommende Gensequenzen, die etwa gegen Krankheiten resistent machen, plötzlich zum Eigentum von Konzernen werden. Niemand anderes dürfte dann ohne Erlaubnis des Patentinhabers mit diesen natürlich vorkommenden Pflanzeneigenschaften mehr züchten.
Deshalb war die Abstimmung über die Änderungsanträge, mit denen die Patentierbarkeit von NGT-Pflanzen eingeschränkt werden sollte, mit besonderer Spannung erwartet worden. Diese Anträge hatten zwar die meisten Pro-Stimmen, doch es reichte bei weitem nicht: 280 Abgeordnete stimmten zu, 343 waren dagegen, 40 enthielten sich. Eine Kennzeichnungspflicht wollten 258 Abgeordnete, 376 lehnten sie ab und 289 enthielten sich. Überraschend hatte kurzfristig auch die Fraktion ESN (Europa souveräner Nationen), der die deutsche AfD angehört, eigene Anträge zur Kennzeichnung eingebracht. Da sie keine namentliche Abstimmung beantragt hatte, gibt es zu deren Ablehnung keine Stimmergebnisse. Grüne und Linke forderten in zwei Anträgen, die NGT-Verordnung als Ganzes abzulehnen. Dem schlossen sich 201 Abgeordnete an, 29 enthielten sich, 431 waren dagegen.
Die nun beschlossene Verordnung tritt 20 Tage, nachdem sie im Europäischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde, in Kraft. Allerdings wird sie erst zwei Jahre später angewandt. Diese Frist ist notwendig, damit die Mitgliedstaaten die notwendigen Vorbereitungen treffen können, etwa die verantwortlichen Behörden festlegen oder die vorgesehenen Datenbanken einrichten. In diesem Zeitraum wird sich aller Voraussicht nach der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Verordnung beschäftigen. Binnen zwei Monaten können dort Klagen gegen die Verordnung eingereicht werden. Die Chancen für solche Klagen stehen nicht schlecht. 2018 hatte der EuGH entscheiden, dass NGT-Pflanzen unter das strenge Gentechnikrecht fallen und das damit begründet, dass es sich um eine neue Technik handle, mit der wenig Erfahrung vorliege. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sei deshalb eine Risikoprüfung und Zulassung angesagt, wie sie das Gentechnikgesetz vorsehe. Doch die EU-Kommission versuchte mit ihrer Verordnung, dieses Urteil auszuhebeln. Es wird sich zeigen, ob der EuGH das akzeptiert. [lf]
Anmerkung der Redaktion: Die Reaktionen von Verbänden, Wirtschaft und Politik auf diese Entscheidung des Europaparlaments berichten wir morgen in einem separaten Artikel.