Bundesamt kritisiert EU-Gentechnik-Entwurf

12.09.2025

Das Bundesamt für Naturschutz hat in einer vorab veröffentlichten Studie die Kriterien analysiert, nach denen eine geplante EU-Verordnung bestimmte, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) veränderte Pflanzen vom Gentechnikrecht ausnehmen will. Sie kommt zum Ergebnis, dass diese Kriterien wissenschaftlich nicht haltbar sind und deren Anwendung zu beträchtlichen Risiken führen kann. Ihr Fazit: Damit das rechtlich verbindliche Vorsorgeprinzip der EU nicht untergraben wird, müssen NGT-Pflanzen risikobasiert reguliert werden.

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Dürretolerante Reben ohne Gentechnik gezüchtet

05.09.2025

Engagierte Rebenzüchter:innen arbeiten seit Jahren erfolgreich an Weinreben, die wenig Wasser brauchen und auch lange Dürreperioden überstehen. Dabei setzen sie auf Sorten,…

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Neue Gentechnik soll Afrika erobern

27.08.2025

Stiftungen, Universitäten und Konzerne propagieren neue gentechnische Verfahren speziell für afrikanische Grundnahrungsmittel. Sie versprechen an den Klimawandel angepasste…

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Glyphosat und Missbildungen: Gericht sieht keinen Zusammenhang

19.08.2025

Ein französisches Gericht hat in erster Instanz die Klage einer Familie zurückgewiesen, die Glyphosat für die Behinderung ihres Sohnes verantwortlich macht. Dabei erhält…

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