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10.08.2026
Die Berliner Anwaltskanzlei GGSC hat für den Verband Lebensmittel ohne Gentechnik ein Rechtsgutachten erstellt. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass der Anbau von Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt wurden, neben konventionell gezüchteten Exemplaren auch nach Inkrafttreten der neuen NGT-Verordnung weiter national geregelt werden kann. Das Bundeslandwirtschaftsministerium widerspricht, ohne auf die rechtliche Argumentation genauer einzugehen.
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