Dossier

Was ist Mais 1507?

Der Mais wurde von Dupont-Pioneer und Dow gentechnisch verändert, um ihn resistent gegen das Herbizid Glufosinat zu machen. Gleichzeitig sondert er große Mengen an Insektengift ab, um die Raupen des Maiszünsler-Schmetterlings zu töten.

Das Cry 1F-Protein, das die Pflanzen vor Fraßinsekten schützen soll, wird in allen Pflanzenteilen und während der gesamten Vegetationsperiode erzeugt. Das dafür notwendige Gen stammt von Bakterien (Bacillus thuringiensis, Bt).

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) warnte 2014, der Pollen von Mais 1507 enthalte 350 Mal mehr Insektengift als der von Mais MON810. Die Auswirkungen auf nützliche Insekten seien nicht ausreichend geprüft.

 

FAKTEN ZU 1507

Hersteller: Pioneer Hi-Bred (Dupont), Mycogen Seeds (Dow)

Eigenschaft: Herbizidresistenz (Glufosinat), produziert Insektengift (Bt-Gift)

Zulassung in der EU: für Import und Weiterverarbeitung

Laufender Antrag: Anbau in EU

Gentechnik-Mais 1507: Die nächsten Schritte

Deutschland hat sich in der entscheidenden Abstimmung über die Zulassung des Gentechnik-Mais 1507 im Februar 2014 enthalten - und dem Anbau damit indirekt grünes Licht gegeben. Regierung, Koalition und Landesregierungen sind sich uneins, Verbraucher enttäuscht und Landwirte verunsichert. Wie geht es nun weiter? Ab wann könnte der Gentech-Mais auf die Felder?

1. Schritt: Entscheidung der Kommission

Laut EU-Recht hängt die Anbauzulassung für den Gentechnik-Mais 1507 derzeit an der Kommission. Im März 2015 hat sie die Zulassung aufgrund einer erneuten Prüfung der Risiken durch die Europäische Lebensmittelbehörde jedoch erst mal verschoben. Der Ministerrat konnte im Februar 2014 trotz klarer Mehrheit mit 19 EU-Staaten, die gegen den Gentechnik-Mais gestimmt hatten (5 waren dafür, 4 enthielten sich), keine nötige qualifizierte Mehrheit (260 von 352 Stimmen) erreichen, um die Anbauzulassung abzuwehren. 

2. Schritt: Eintrag ins EU-Sortenregister

Wenn der Gentechnik-Mais 1507 durch die Kommission zum Anbau zugelassen ist, darf er noch nicht sofort angebaut werden. Zuvor muss der Antragsteller, das US-Unternehmen Dupont Pioneer, den Mais in dem EU-Land ins Sortenregister eintragen lassen, in dem er auch den Zulassungsantrag gestellt hat - in diesem Fall Spanien, dort reichte Pioneer 2001 den Antrag ein.

Wurde die gentechnische Veränderung, das sogenannte Event (1507), in eine schon geprüfte und zugelassene Mais-Sorte eingebaut, könnte der Gentechnik-Mais in Spanien nach einem verkürzten Verfahren kommerziell genutzt werden. Es besteht dann die Möglichkeit, die mit dem Event verbundenen agronomischen Eigenschaften (z. B. Insektenresistenz) als ausreichend für die positive Beurteilung zu erachten. Wird das Event in eine neue Sorte eingebaut, die bis dahin in Spanien nicht im Sortenkatalog eingetragen war,  durchläuft die Sorte ein Prüfverfahren. Dieses besteht zum einen in der sogenannten DUS-Prüfung, welche Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit fordert, zum anderen in einer Werteprüfung. Ein landeskultureller Wert besteht dann, wenn die Gesamtheit der wertebestimmenden Eigenschaften besser abschneidet als vergleichbare Sorten. Dafür wird die Sorte über mindestens zwei Jahre an verschiedenen Standorten getestet.

Ist die Sorte mit dem 1507-Event im spanischen Sortenregister eingetragen, melden die spanischen Behörden dies an die EU-Kommission. Diese nimmt die Sorte dann in den gemeinsamen EU-Sortenkatalog auf. Sofern keine einzelstaatlichen Verbote bestehen, sind die Sorten in den einzelnen EU-Mitgliedsländern automatisch vertriebsfähig. So auch in Deutschland und kann angebaut werden. Aber auch dann stellt sich für die deutschen Landwirte die Frage der Wirtschaftlichkeit. Denn auf Grund erheblicher klimatischer Unterschiede zu Spanien ist der Anbau für einen deutschen Landwirt nicht ratsam. Ins deutsche Sortenregister kann die Aufnahme der Sorte jedoch nur mit einem entsprechenden Antrag und einer separaten DUS- und Werteprüfung erfolgen.

3. Anbau frühestens 2016 / Mögliche Einschränkungen

Falls der Gentechnik-Mais 1507 von der Kommission zugelassen und vom spanischen Sortenamt ins Register aufgenommen wird, stehen weiter Handlungsoptionen offen:

A. Opt-Out-Klausel: Mit der sogenannten Opt-Out-Klausel (Ausstiegsklausel) soll den einzelnen EU-Mitgliedsaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, trotz einer EU-weiten Zulassung die Pflanzen im eigenen Land zu verbieten - und zwar aus anderen Gründen als Umwelt- oder Gesundheitsrisiken, die bislang die einzige Grundlage für ein Verbot abgeben (siehe B) Safe-Guard-Klausel).

Zwar wurde Januar 2015 der sogenannte Opt-Out-Mechanismus vom EU-Parlament beschlossen, muss nun jedoch auf nationaler Ebene umgesetzt werden. 

B. Safe-Guard-Klausel: Ein EU-Mitgliedsstaat kann eine EU-weit zugelassene Gentechnik-Pflanze in ihrem eigenen Land zum Anbau verbieten, wenn er wissenschaftliche Daten vorlegen kann, die eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt plausibel machen. Von diesem Recht hat Deutschland im Fall des Gentechnik-Maises MON810 Gebrauch gemacht. Für Mais 1507 gibt es aber keine aktuellen Studien: eine Anfertigung dauert mehrere Monate und kostet viel Geld.

C. Sicherheitsabstände: Laut EU-Gentechnikrecht gelten für gentechnisch veränderte Pflanzen Abstands-Regeln, die von den Mitgliedsstaaten selbst definiert werden. In Deutschland gilt ein Mindestabstand von 150 Metern zwischen einem konventionell bewirtschafteten und einem mit Gentechnik-Mais bepflanzten Feld. Der Mindestabstand zu einem ökologisch bewirtschafteten Mais-Feld muss 300 Meter betragen. Bulgarien hingegen hat zu Bienenstöcken einen Abstand von 10 km und zu Biobauernhöfen von 7 km festgelet.

Einzelne Bundesländer können Mindestabstände zu Naturschutzgebieten festlegen. So hat Baden-Württemberg einen Abstand von 3.000 Metern zwischen Gentechnik-Feld und Naturschutzgebiet vorgeschrieben.

Chronik: Gentechnik-Mais 1507 in der EU

2014

(11.Februar)

  • Abstimmung Europaminister der EU-Mitgliedsstaaten* : keine qualifizierte Mehrheit (aus Zeitgründen, normalerweise Agrarminister)
  • über 200.000 Unterschriften gegen 1507

2013

(November)


  • Deutschland: Koalitionsverhandlungen CDU/CSU und SPD: Gentechnik wird zur Chefsache erklärt (CDU gegen Gentechnik-Verbot, CSU und SPD dafür)
  • 150.000 Unterschriften gegen 1507 und für Gentechnik-Verbot im Koalitionsvertrag

2013

(September)

 

2010


  • Pioneer verklagt EU-Kommission, weil diese den Antrag nicht an Ministerrat weiterleitete
  • Testbiotech kritisiert Risikobewertung durch EFSA im Fall 1507 als unzureichend
    Testbiotech, Stellungnahme (April 10)

2009

EU-Mitgliedsstaaten können sich im zuständigen Ausschuss (Regulatory Committee) nicht einigen: keine qualifzierte Mehrheit für oder gegen Anbau von 1507

2007

Pioneer verklagt EU-Kommission, weil diese den Antrag nicht an den zuständigen Ausschuss weiterleitete

2005/
2006

Zulassung von 1507 zum Import und Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel
EU-Kommission, Zulassungsbeschluss als Lebensmittel (03.03.06)
EU-Kommission, Zulassungsbeschluss als Futtermittel (03.11.05)

2001

Pioneer und Mycogen Seeds beantragen Zulassung für Anbau und Import/Weiterverarbeitung zu Lebens- und Futtermittel in der EU
Pioneer & Mycogen Seeds, Antrag für Import und Weiterverarbeitung (11.12.00)
Pioneer & Mycogen Seeds, Antrag auf Anbau, gestellt in Spanien (11.07.01)

*) weil der Antrag für Mais 1507 schon im Jahr 2001 gestellt wurde, gilt nach Ansicht der EU-Kommission das "alte" Zulassungsverfahren. Deshalb müssen nach einer ersten, ergebnislosen Abstimmung des Regelungsausschusses im Jahr 2009 nun die Umwelt- oder Agrarminister der Mitgliedsstaaten entscheiden. Um den Antrag anzunehmen oder abzulehnen, ist eine qualifzierte Mehrheit nötig. Kommt keine qualifizierte Mehrheit zustande, entscheidet die EU-Kommission.

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