Gericht EU
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Zulassung von Gentechnik-Mais: Gericht gibt Konzern recht

01.10.2013

Seit zwölf Jahren wartet Pioneer auf die Zulassung einer seiner gentechnisch veränderten Maissorten in der EU. Vor sechs Jahren reichte das Tochterunternehmen des US-Agrarkonzerns Dupont Klage gegen die Europäische Kommission ein. Der Vorwurf: sie habe die Genehmigung verschleppt. Das Gericht der Europäischen Union gab dem Unternehmen nun recht.

Bislang dürfen in der EU nur zwei Gentechnik-Pflanzen angebaut werden: der Mais MON810 des US-Konzerns Monsanto, der ein Insektengift freisetzt. Und die Amflora-Kartoffel von BASF, deren Stärkezusammensetzung für industrielle Zwecke verändert wurde. Angebaut wird zurzeit nur MON810, und das auch nur in Spanien in nennenswertem Umfang. Im Rest der EU spielt Gentechnik vor allem beim Tierfutter eine Rolle. Das Soja, das in der Tiermast verfüttert wird, stammt überwiegend von den Biotech-Plantagen Südamerikas. Doch nun könnte Bewegung in den seit Jahren blockierten Genehmigungsprozess des Pioneer-Mais 1507 kommen.

Die Anbauzulassung für 1507 beantragte Pioneer bereits 2001, zusammen mit Dow, einem weiteren Agrochemie-Konzern aus den USA. Der Gentechnik-Mais sondert aufgrund eines eingebauten Bakteriengens ein Gift ab, um Insekten zu töten. Gleichzeitig ist er gegen das Besprühen mit dem hochgiftigen Herbizid Glufosinat resistent. Die Europäische Lebensmittelbehörde wurde von der EU-Kommission zwei mal damit beauftragt, den Mais zu überprüfen. Ihr Ergebnis: der genmanipulierte Mais sei so sicher wie herkömmliche Sorten. Die Experten einiger Mitgliedsstaaten der EU äußerten allerdings Zweifel. Die gentechnik-kritische Organisation Testbiotech warf der EFSA unverantwortliches Handeln vor. Sie habe wissenschaftliche Daten falsch interpretiert und andere, notwendige Informationen nicht zurate gezogen.

Vor vier Jahren wurde dann über die Zulassung des Pioneer-Maises abgestimmt. Das zuständige EU-Gremium brachte aber keine Entscheidung zustande: es kam zu einem Patt. Aus Sicht des Konzerns – und diese hat das Gericht nun bestätigt – hätte die EU-Kommission danach handeln müssen. Anstatt den Ministern der Mitgliedsstaaten einen Entwurf für eine Entscheidung vorzulegen, tat die Kommission jedoch nichts – und verwies auf den damals bevorstehenden Wechsel in Brüssel. Anfang 2010 nahm die zweite Kommission unter Manuel Barroso die Arbeit auf. Dies sollte abgewartet werden.

Das Gericht der EU hat dies jetzt für unrechtmäßig erklärt. Die Kommission habe ihre Verpflichtungen, die sich aus den Gentechnik-Gesetzen ergeben, nicht erfüllt. Auch die Kosten der Gerichtsverhandlung muss die Kommission tragen. Ob das Gerichtsurteil bedeutet, dass der Pioneer-Mais bald angebaut werden darf, ist noch nicht klar. Sollte die Kommission das Thema auf die Tagesordnung setzen, könnte es wegen eines neuen Verfahrens, an dem die nationalen Regierungen über einen Ausschuss vertreten sind, schnell gehen. Andererseits ist es fraglich, ob die Gentechnik-Branche zurzeit überhaupt großes Interesse an Anbaugenehmigungen für Europa hat. Weitaus wichtiger erscheint momentan der Import von transgemen Soja als Futtermittel. Dafür sind bereits viele Genehmigungen erlassen worden, weitere dürften bald folgen. [dh]

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