Bayer habe mit illegalen und wettbewerbswidrigen Praktiken seine Monopolstellung auf dem US-Markt für gv-Maissaatgut ausgenutzt und so „Hunderte Millionen, wenn nicht Milliarden, unrechtmäßig erwirtschaftete Dollar“ eingenommen, heißt es in der Klageschrift, die am 21. April 2026 eingereicht und am 26. Mai veröffentlicht wurde. Laut einer Publikation des US-Landwirtschaftsministeriums hielten in den Jahren 2018 bis 2020 die Unternehmen Bayer und Corteva 33,3 und 38,3 Prozent des Marktes an Maissaatgut in den USA. Doch geben diese Zahlen die Stellung Bayers nur unzureichend wieder.
Denn die von der Bayertochter Monsanto entwickelte Resistenz gegen das Herbizid Glyphosat findet sich in fast allen gv-Maispflanzen, die in den USA wachsen. Die US-Regierung schätzt, dass auf etwa 92% der Maisanbaufläche solche herbizidtoleranten Samen ausgesät wurden. Teils wurde das Saatgut dafür direkt von Bayer verkauft, teils von Corteva und kleineren Saatgutunternehmen wie Latham. Letztere mussten Lizenzgebühren an Bayer zahlen, um das patentierte gentechnische Events NK603 nutzen zu können, das die Glyphosatresistenz enthält. „Bayer kontrolliert den gesamten oder fast den gesamten Markt für NK603-Saatgut“, heißt es dazu in der Klageschrift.
Doch das letzte Patent für NK603 ist bereits im November 2022 ausgelaufen. Seitdem dürfen Züchtungsunternehmen nach Patentrecht mit NK603 weiterzüchten - ohne Erlaubnis von Bayer und ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Generika heißen solche Erzeugnisse, die (etwa auf dem Arzneimittelmarkt) nach Ablauf eines Patents schnell und zu weit günstigeren Preisen als das Original auf den Markt kommen. Bei Maissaatgut hingegen seien die Preise für NK603 sogar noch gestiegen, heißt es in der Klageschrift, weil Bayer durch seine Marktmacht den unmittelbaren Wettbewerb mit wettbewerbswidrigen Mitteln verhindert habe.
So habe Bayer durch eine Vereinbarung mit seinem Mitbewerber Corteva dessen Markteintritt in den Generikamarkt für NK603 um Jahre verzögert. Corteva habe darin zugestimmt, auch nach Ablauf des Patents Lizenzgebühren zu zahlen und andere Züchter nicht mit NK603 zu versorgen, kritisiert Kläger Latham. So sei Bayer die einzige Quelle geblieben, über die unabhängige Züchtungsunternehmen wie Latham NK603 beziehen konnten. Die erhöhten Preise hätten die Gewinnmargen drastisch verringert und es zeitweise unmöglich gemacht, noch mit Bayers eigener Saatguthandelstochter Channel Bio LLC zu konkurrieren. So seien „Dutzende, wenn nicht sogar über hundert unabhängige Saatgutunternehmen aus dem Geschäft gedrängt oder dazu gezwungen worden, ihre Saatgutmarken an größere Saatgutunternehmen zu verkaufen, die durch langfristige Verträge an Bayer gebunden sind“.
Latham moniert auch Lizenzverträge für NK603-haltige Elternlinien, die vor Ablauf des Patents abgeschlossen wurden. Sie hätten es den jeweiligen Züchtern verboten, nach Ablauf des Patents mit diesen Linien eigene NK603-Hybride zu entwickeln. Auch hätten sich die Unternehmen verpflichten müssen, Lizenzgebühren für Saatgut zu zahlen, das sie nach Ablauf des Patents aus diesem Elternmaterial gewinnen würden.
Ein weiterer Vorwurf der Klageschrift bezieht sich auf den Missbrauch von Kundendaten. Latham hatte sich NK603-haltige Elternlinien besorgt, die nicht den vertraglichen Nutzungsbeschränkungen von Bayer unterlagen. Damit wollte das Unternehmen nach Ablauf des NK603-Patents diese Eigenschaft in seine eigenen Hybridlinien einkreuzen. Davon habe Bayer Wind bekommen. Der Konzern habe dann Lathams nicht öffentliche Kunden- und Verkaufsdaten, die ihm im Rahmen des Lizenzvertrags zur Verfügung gestellt worden waren, an seine Saatguthandelstöchter Channel und Dekalb weitergegeben. Diese hätten innerhalb von zwei Wochen mit nicht kostendeckenden Billigangeboten Lathams Saatgutgeschäft abgeschöpft, wodurch Latham auf einem Bestand an produziertem, aber unverkauftem Maissaatgut sitzen blieb, acht Millionen Dollar Umsatz einbüßte und deshalb im Sommer 2024 fast bankrott ging.
Bayer erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, die Anschuldigungen seien unbegründet und man werde sich vor Gericht dazu äußern. Das Unternehmen stehe in allen Bereichen seines Agrargeschäfts fair im Wettbewerb und halte die geltenden Gesetze ein. Reuters zitierte Bayer mit den Worten: „Die Märkte für Betriebsmittel und Maissaatgut sind wettbewerbsfähig, fair und vielfältig.“ Nur wenige Tage davor hatte allerdings das US-Justizministerium mitgeteilt, Bayer CropScience LLC habe „im Rahmen der laufenden Ermittlungen der Kartellabteilung zu wettbewerbsbeschränkenden Praktiken auf den Märkten für Mais- und Sojabohnensaatgut potenziell wettbewerbswidrige Bestimmungen aus seinem Treueprogramm gestrichen“.
Die Klage selbst wurde als „Class Action“ eingereicht. Das bedeutet, dass sich andere betroffene Maiszüchter anschließen können. Zahlen soll Bayer das Dreifache der durch das Vorgehen entstandenen Schäden. Die hohen Saatgutpreise in den USA waren bereits im Oktober 2025 Thema eines Hearings im US-Senat. Damals sagte Firmenchef John Lantham, der Anteil der Lizenzgebühren sei in den vergangenen fünf Jahren von 42 auf 70 Prozent des Preises für Maissaatgut gestiegen. „Und leider gab es keine neuen Innovationen. Das sind dieselben Produkte, die wir schon vor fünf Jahren hatten“, sagte Latham laut einem Bericht von The Progressive Farmer. [lf]