John Durnell hatte Monsanto geglaubt, dass das Totalherbizid Roundup ungefährlich sei. Als er Krebs bekam, verklagte er den mittlerweile zur Bayer AG gehörenden Hersteller, da dieser auf seinem Produkt nicht davor gewarnt hatte, dass Nutzer:innen dadurch lebensbedrohlich erkranken könnten. Dabei stützte er sich auf das Verbraucherrecht des US-Staates Missouri. Die Geschworenen des Bezirksgerichts in St. Louis kamen im Oktober 2023 zu dem Schluss, dass das Unternehmen aufgrund dieses bundesstaatlichen Rechts und der vorliegenden Belege für ein Krebsrisiko von Glyphosat zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre. Daher sprachen sie Durnell Schadenersatz in Höhe von 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer bestreitet eine krebserregende Wirkung von Roundup. Es verteidigte sich damit, dass die US-Umweltbehörde EPA bescheinigt habe, dass Roundup gemäß dem bundesweiten Pestizidgesetz der USA (Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act, FIFRA) unbedenklich sei. FIFRA regele auch die Warnhinweise auf den Produkten bundesweit einheitlich, deshalb könnten einzelne US-Staaten und deren Gerichte keine zusätzlichen Warnhinweise verlangen.
Nachdem das Berufungsgericht des Bundesstaates Missouri im Februar 2025 die Entscheidung des Bezirksgerichts bestätigt hatte, bat Bayer im April 2025 das oberste US-Gericht, sich mit dem Fall zu befassen. Der Konzern argumentierte, bei den Glyphosatklagen lägen inzwischen mehrere Entscheidungen in zweiter Instanz vor, die zu unterschiedlichen Ergebnissen kämen. Der Grund dafür sei, dass die Gerichte die Pflicht zu Warnhinweisen unterschiedlich interpretierten. Deshalb müsse das oberste Gericht eine einheitliche Rechtsauslegung vorgeben. Das sah auch der Supreme Court so, nahm den Fall im Januar 2026 an und hat ihn jetzt im Sinne Bayers entscheiden. Bei der Pestiziddeklaration gilt in den USA: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Obwohl das Urteil nichts darüber aussagt, wie gefährlich Roundup tatsächlich ist, gilt es als Befreiungsschlag für Bayer. Denn die meisten der noch anhängigen Klagen gründen sich, zumindest teilweise, auf das Verbraucherrecht einzelner Bundesstaaten und haben mit der Entscheidung ein zentrales Argument verloren. Das Urteil „sorgt für die regulatorische Klarheit, die innovative Unternehmen wie wir brauchen, um Produkte für die Agrarbranche herzustellen“, sagte der Vorstandsvorsitzende von Bayer, Bill Anderson. Er geht davon aus, dass der Richterspruch zusammen mit einem im Februar 2026 geschlossenen Sammelvergleich „maßgeblich dazu beitragen, dass die Rechtsstreitigkeiten signifikant eingedämmt werden können“. Der Vergleich soll sowohl anhängige als auch mögliche künftige Klagen beilegen und ist mit 7,25 Milliarden US-Dollar hinterlegt. Er ist inzwischen vorläufig genehmigt. Die Börse reagierte auf die Entscheidung des Supreme Courts mit einem Kursanstieg der Bayer-Aktie um 20 Prozent.
Dass selbst Bayer-Chef Anderson nur von einer signifikanten Eindämmung spricht, liegt daran, dass sich viele Klagen auch auf andere Vorwürfe stützen – die allerdings schwerer zu belegen seien, schrieb die Agentur Reuters. Etwa dass Bayer in seiner Roundup-Werbung falsche Angaben zur Sicherheit gemacht habe. Die Agentur Bloomberg nennt als weitere mögliche Argumente, dass Monsanto bei der Entwicklung von Roundup fahrlässig gehandelt habe und das Produkt fehlerhaft zusammengesetzt gewesen sei. Dabei berief sich Bloomberg auf den Rechtsprofessor Carl Tobias von der Universität von Richmond und zitierte ihn mit den Worten: „Geschworenengerichte können weiterhin Urteile in Milliardenhöhe gegen Bayer fällen, und zwar aus anderen Gründen als der unterlassenen Warnung.“ Die Entscheidung sei nicht die Wunderwaffe, um alle Roundup-Rechtsstreitigkeiten zu beenden.
Auch der vorläufig genehmigte Vergleich muss noch mehrere juristische Hürden nehmen. Nach Angaben von Bayer hat das zuständige Gericht des US-Staates Missouri eine geplante Anhörung dazu gestern von Anfang Juli auf den 19. August 2026 verschoben. Die Anfang Juni abgelaufene Frist für (potentiell) Geschädigte, sich aus der Vergleichsvereinbarung auszuklinken, wird dagegen nicht verlängert. Erst nach der Anhörung wird der Richter die Vereinbarung endgültig absegnen. Dieser Genehmigungsbeschluss kann jedoch angefochten werden. „Der Sammelvergleich wird erst wirksam, wenn alle Rechtsmittelverfahren abgeschlossen sind. Diese könnten mehrere Jahre dauern“, schrieb Bayer deshalb in seinem Quartalsbericht 1/26.
Bereits jetzt wird über den Deal gestritten. Er bringe den beteiligten Anwälten üppige Honorare in Höhe von 675 Millionen Dollar ein, während die Krebskranken mit lächerlichen Beträgen abgespeist würden, kritisiert die Plattform New Lede. Um eine Genehmigung zu verhindern, hatten Gegner:innen des Vergleichs versucht, die Entscheidung von der Justiz in Missouri zu einem Bundesgericht in Kalifornien zu verlagern. Der dortige Richter, Vince Chhabria, führt seit Jahren ein Massenverfahren mit 4000 Klagenden gegen Monsanto und hatte bereits 2021 einen in die Zukunft gerichteten Vergleich Bayers einkassiert. Doch dieser Schachzug scheiterte; zuständig bleibt das Gericht in Missouri. Die Härte der Auseinandersetzung deutet aber darauf hin, dass der Vergleich die US-Justiz noch länger beschäftigen wird. [lf/vef]