In einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Missouri entschied die Geschworenenjury gegen drei Krebspatientinnen, die ihre Erkrankung auf das Herbizid Roundup von Monsanto zurückgeführt hatten. Theresa Aretino, Cynthia Fernandez and Betty Larkin warfen dem Unternehmen in einer 2020 eingereichten Klage vor, das Mittel sei unnötig gefährlich, unzureichend getestet und deshalb für den Verkauf ungeeignet. Bayer argumentierte, das Pestizid sei sicher und von zahlreichen Behörden geprüft worden, darunter auch die US-Umweltbehörde EPA. Die Geschworenen folgten dem einstimmig und wiesen die Klage ab.
Das Urteil reicht über den Einzelfall hinaus: Bisher hatten die zigtausend Glyphosatklagen in den USA meist auf dem Argument aufgebaut, dass Monsanto nach den Gesetzen der einzelnen US-Bundesstaaten die Käufer:innen hätte warnen müssen, dass Roundup Krebs auslösen könne. Doch der Supreme Court, das höchste Gericht der USA, hatte im Juni dieses Jahres entschieden, dass für Warnhinweise nur die Einordnung durch die US-Umweltbehörde EPA maßgeblich sei und die US-Bundesstaaten keine davon abweichenden Warnhinweise verlangen dürften. Die EPA hat ein Krebsrisiko durch Roundup bisher immer verneint.
Aktuell überarbeitet sie zwar ihre Bewertung. Dass diese sich ändert, gilt jedoch als unwahrscheinlich, da die Behörde weisungsgebunden und Präsident Donald Trump ein Fan von Glyphosat ist. Er hatte den Wirkstoff bereits als wichtig für die nationale Sicherheit bezeichnet. Aufgrund dieser Rechtslage hatte der Anwalt der Klägerinnen, Greg Dovel, in der Verhandlung auf drei bisher kaum beachtete Argumente gesetzt: Das Produkt weise grundsätzliche Fehler auf („design defect“), Monsanto habe die Sicherheit nachlässig überprüft („negligence“) und die Kunden vorsätzlich getäuscht („fraud“). Bei der Eröffnung der Verhandlung Ende September brachte Dovel das so auf den Punkt: „Monsanto hat das Produkt nicht ausreichend getestet.“
Für diese Klagebegründungen gebe es keine Beweise, interpretierte Bayer die Entscheidung der Jury. „Dieses Urteil sollte ein starkes Signal für die Kläger sein, die auch nach dem Urteil des Supreme Court vor Gericht ziehen wollen. Es gibt dafür erhebliche Hürden, sowohl was die Begründung der Klagen betrifft als auch die Beweislage vor Gericht“, sagte Bill Dodero, der die Rechtsabteilung von Bayer in den USA leitet. An der Börse legte die Bayer-Aktie deutlich zu. Allerdings ist das die erste erstinstanzliche Entscheidung über diese Argumente. Bisher ist offen, ob die unterlegenen Klägerinnen Berufung gegen das Urteil einlegen werden. Offen ist ferner der Ausgang einer Sammelklage in Kalifornien, bei dem die Anwält:innen der Klagenden ähnlich argumentieren dürften, wie ihr Kollege in Missouri.
Gespannt wird schließlich erwartet, ob der zuständige Richter in Missouri den 6,5 Milliarden Euro teuren Vergleich, mit dem Bayer zahlreiche offene sowie zukünftige Glyphosatklagen vermeiden will, endgültig genehmigen wird. Am 14. September wurde darüber mündlich verhandelt. Ein Datum für eine Entscheidung ist noch nicht bekannt.
In Europa steht nicht Bayer vor Gericht, sondern die EU-Kommission und ihr Umgang mit den Risiken von Glyphosat. Weil die für die Neuzulassung des Wirkstoffes notwendige Risikobewertung noch nicht vorlag, hatte die Kommission die auslaufende Zulassung im Dezember 2022 übergangsweise für ein Jahr verlängert. Dafür hätte sie aber zuerst prüfen müssen, warum sich das Zulassungsverfahren verzögert hatte und ob es Risiken gab, die gegen eine solche Verlängerung sprachen. Die Aurelia Stiftung hatte vor dem Europäischen Gericht gegen diese Übergangsgenehmigung des Herbizids für das Jahr 2023 geklagt und am 19. November 2025 Recht bekommen (Aktenzeichen T-565/23). Die Richter trugen der Kommission auf, die entsprechende Verordnung zu überprüfen: etwa darauf, ob der Hersteller Bayer selbst durch unzureichende oder verspätete Datenlieferungen zur Verzögerung beigetragen habe.
Die EU-Kommission erklärte das für überflüssig, da der Wirkstoff inzwischen bis 2033 zugelassen und damit die damalige Verlängerungsverordnung überholt sei. Die Aurelia Stiftung hält diese Auffassung für falsch. Sie argumentiert, dass glyphosathaltige Pestizide im Jahr 2023 in der EU nur aufgrund der formal verlängerten Genehmigung zugelassen werden konnten. War diese Verlängerung rechtswidrig, dann gelte das auch für alle Spritzmittelzulassungen, die auf dieser verlängerten Genehmigung beruhten. Sie wären also unerlaubt verkauft und eingesetzt worden. Die Stiftung will nun mit einer Untätigkeitsklage erreichen, dass das Europäische Gericht die EU-Kommission dazu zwingt, ihre damalige Zulassungsverlängerung zu überprüfen.
Sie verbindet damit zwei Erwartungen: Zum einen hatte das Gericht mit seinem Urteil vom 19. November 2025 präzisiert, was die Kommission zu prüfen hat, wenn sie die Genehmigung für einen Pestizidwirkstoff verlängern will. „Diese Anforderungen sind auch für künftige Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung, weshalb die Klage weit über die Glyphosat-Verlängerung hinaus Bedeutung hat“, argumentiert die Stiftung. Es gehe im Kern darum, dass die EU-Kommission gerichtliche Vorgaben für den Schutz von Natur und Biodiversität wirksam umsetze – und Umweltorganisationen das im Zweifel auch durchsetzen können. Zum zweiten sei es möglich, dass eine sachgemäße Risikoprüfung der einjährigen Verlängerung ergebe, dass auch die darauffolgende neue zehnjährige Genehmigung so nicht hätte erteilt werden dürfen, schrieb die Aurelia Stiftung. Gegen diese zehnjährige Neuzulassung hat sie zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe bereits am 12. November 2024 Klage eingereicht (T-578/24), ebenso wie mehrere andere europäische Organisationen. Bisher wurden diese Klagen noch nicht verhandelt. [lf]