England: Gentechnik-Banane auf dem Weg in die Läden

Die britische Firma Tropic Bioscience hat eine Gentechnik-Banane entwickelt, die nicht mehr braun wird, wenn sie aufgeschnitten länger liegenbleibt. In England wurde sie Ende September als „Präzisionszüchtung“ anerkannt und fällt damit nicht unter das dortige Gentechnikrecht. Trotzdem braucht sie noch eine Zulassung, bevor sie in Geschäften verkauft werden darf. In der Europäischen Union (EU) wird das mit der neuen Verordnung für Pflanzen aus neuer Gentechnik künftig nicht mehr nötig sein.

Die britische Firma Tropic Bioscience arbeitet seit zehn Jahren daran, mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) das Erbgut von Bananen zu ändern. Am weitesten gediehen ist eine Banane, die nach dem Schälen nicht braun wird. Dazu wurden drei Gene abgeschaltet, die dafür sorgen, dass die Pflanzen das Enzym Polyphenoloxydase produziert. Dieses Enzym lässt (auch in anderen Früchten) angeschnittene Flächen braun werden. Gedacht ist die nicht-bräunende Banane etwa für vorgeschnittene Obstsalate. Nach Angaben von Tropic Bioscience sind diese Bananen inzwischen in elf Ländern für den Verzehr zugelassen, darunter die USA, Kanada und Japan. Angebaut werden dürften sie bisher in Brasilien und auf den Philippinen. Ob und wie viele dieser Bananen dort bereits wachsen, ist nicht bekannt.

Ende September hat nun auch das britische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium DEFRA die nicht-bräunende Banane als precision bred organism (PBO), also als Präzisionszüchtung anerkannt. Das entspricht nach der neuen EU-Verordnung in etwa einer NGT-Pflanze der privilegierten Kategorie 1. Dafür musste der Antragsteller nachweisen, dass die gentechnisch hergestellte Eigenschaft theoretisch auch durch herkömmliche Züchtung hätte entstehen können. Auch darf die Pflanze keine artfremde DNA enthalten. Da Schottland und Wales die britischen Regeln zur Präzisionszüchtung ablehnen, gilt die Entscheidung nur für England. Anders als in der neuen EU-NGT-Verordnung erlaubt die Einstufung nicht automatisch, das Produkt auch zu vermarkten.

Dafür braucht das Unternehmen noch eine Zulassung durch die Lebensmittelbehörde FSA. Dafür schreibt die im Mai 2025 beschlossene Verordnung zur gentechnischen Präzisionszüchtung (Genetic Technology (Precision Breeding) Regulations) vor, dass der Hersteller belegen muss, dass seine so hergestellte Pflanze sicher ist. Dann bekommt sie ohne weiteres ihre Zulassung. Sobald sich jedoch die Inhaltsstoffe anders zusammensetzen als bei ihren konventionell gezüchteten Schwestern, toxische oder allergisch wirkende Substanzen entstehen können oder andere Sicherheitsbedenken auftauchen, eröffnet die FSA ein aufwändiges Verfahren, das in etwa dem für neuartige Lebensmittel (Novel Food) in der EU entspricht.

Ob für die nicht-bräunende Banane ein solches Verfahren notwendig wäre, wird sich zeigen, sobald Tropic Bioscience einen Zulassungsantrag bei der FSA einreicht. Ein kritischer Punkt dabei dürfte sein, dass etwa Obstsalate mit nicht bräunenden Bananen länger frisch wirken und sich dadurch länger verkaufen lassen. Damit steigt das Risiko, dass sich an den angeschnittenen Oberflächen Mikroben vermehren oder Inhaltsstoffe abgebaut werden. Für eine vereinfachte Zulassung müsse der Antragsteller nachweisen, dass längere Lagerzeiten sich nicht negativ auf die Sicherheit des Produkts auswirkten, heißt es dazu in einem Leitfaden der FSA.

Klarer ist die Rechtslage bei der Vitamin D-Tomate des britischen John Innes Centre. Diese wurde so verändert, dass ihre Früchte und Blätter viel Provitamin D3 enthalten, aus dem sich durch Sonnenlicht Vitamin D3 entwickelt. Auch diese Tomate ist bereits als Präzisionszüchtung anerkannt. Doch hier bestimmt der FSA-Leitfaden, dass NGT-Pflanzen mit hohen Konzentrationen an Nährstoffen, die Lebensmitteln bisher nur zugesetzt werden, ein ordentliches Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.

Nach der NGT-Verordnung 2026/1388 der EU dürften die Tropic-Banane und die Vitamin D-Tomate voraussichtlich ab Juli 2028 nach ihrer Anerkennung als NGT-Pflanze der Kategorie 1 ohne weitere Sicherheitsprüfung in den EU-Ländern vermarktet werden. Erst wenn die EU-Lebensmittelbehörde EFSA von sich aus aktiv würde und die Früchte als neuartiges Lebensmittel einordnen würde, müssten sie nach der Novel Food-Verordnung zugelassen werden.

Die EU und Großbritannien verhandeln derzeit ein sogenanntes SPS-Abkommen, um den bilateralen Handel mit tierischen und pflanzlichen Waren zu vereinfachen. Es soll bis Mitte 2027 fertig sein. Die britische Zeitung Telegraph spekuliert, dass die EU darin zustimmen könnte, dass in England anerkannte NGT-Pflanzen schon vor dem Juli 2028 in der EU vermarktet werden dürfen. DEFRA schrieb Ende Juli 2026 jedoch lediglich, dass man im Zuge der Verhandlungen auch über PBO rede und die EU akzeptiert habe, dass Großbritannien seine PBO-Regelungen behalten werde.

Neben Tropic-Banane und Vitamin D-Tomate hat DEFRA bisher vier weitere Pflanzen als NGT anerkannt: Erdbeeren mit verlängerter Blütezeit und Weizen mit weniger Asparaginsäure, der dadurch beim Backen weniger Acrylamid bilden soll; eine Gerste mit fetteren Blättern als Tierfutter sowie eine gegen mehrere Krankheiten resistente Kartoffel. Angemeldet für Feldversuche sind Leindotter mit größeren Körnern, Erbsen mit geänderter Blüte, frühblühende Soja, mehltauresistente Tomaten, krankheitsresistenter Weißkohl sowie fünf Rapslinien mit unterschiedlichen Eigenschaften. [lf]

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