Geklagt hatte die gentechnikkritische, britische Organisation Beyond GM (deutsch etwa: über Gentechnik hinaus) zusammen mit zwei Biobetrieben und einer Verbraucherin. Die Klage richtete sich gegen die im Mai 2025 verabschiedete Durchführungsverordnung zu dem 2023 beschlossenen Gesetz über Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren. In Großbritannien werden diese Verfahren „precision breeding“, also Präzisionszüchtung, genannt. Die damit hergestellten Pflanzen werden als Precision Bred Organism (PBO), also präzisionsgezüchteter Organismus bezeichnet. Allerdings nur, wenn die gentechnische Änderung theoretisch auch auf natürlichem Weg entstanden sein könnte. Die PBO-Verordnung regelt von den Antragsunterlagen über die Risikobewertung bis zum Verzicht auf Kennzeichnung zahlreiche Details, die das Gesetz von 2023 offenließ.
Die Klagenden monierten die Tatsache, dass laut Verordnung PBO nicht gekennzeichnet werden müssen und nicht rückverfolgt werden können. Sie bemängelten, dass die Risiken, die PBO für den Biolandbau darstellen, unzureichend untersucht und nicht berücksichtigt wurden und Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen in der Verordnung fehlen. Zudem würden die Risiken von PBO für die Umwelt unzureichend überprüft. Richter Jeremy Johnson hatte die Klagenden und das beklagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerium Mitte Mai zu einer zweitägigen Anhörung eingeladen und kam nun zu folgendem Schluss: Die Entscheidung, die Verordnung in dieser Form zu erlassen, war „irrational“, also nicht von Vernunft geleitet.
Der Agrarminister habe die Argumente für und gegen eine Kennzeichnungspflicht verstanden, schrieb der Richter in seiner Begründung. Dem Labourpolitiker Daniel Zeichner sei auch bewusst gewesen, dass die Verordnung erhebliche negative Auswirkungen auf den Bio-Sektor haben würde. Und dass dadurch England ein anderes System anwenden würde als andere Teile des Vereinigten Königreichs und die Europäische Union. Denn Schottland und Wales lehnen eigene Regeln für PBO ab und in Nordirland gilt noch das Gentechnikrecht der EU. Ungeachtet der Bedenken und der Auswirkungen, so heißt es in der Begründung weiter, habe der Minister den kommerziellen Interessen von Unternehmen und einer Vorreiterrolle Englands bei der neuen Gentechnik Vorrang eingeräumt und darauf gedrängt, die Verordnung fertigzustellen.
Das alles hätte die Verordnung noch nicht rechtswidrig gemacht, schrieb der Richter. Doch habe der Minister fälschlicherweise gedacht, dass eine durchgehende Kennzeichnungspflicht von PBO seine rechtlichen Befugnisse überschreite. Da hätten ihn seine Ratgebenden falsch informiert. Diese Fehlinformation habe das Denken des Ministers eingeschränkt und bewirkt, dass mögliche Auswirkungen einer durchgehenden Kennzeichnungspflicht von PBO nicht untersucht worden seien. Deshalb sei die gesamte Entscheidung als unvernünftig und damit rechtswidrig einzuordnen.
Was das für Konsequenzen haben soll, muss jetzt weiter erörtert werden. Beide Parteien seien sich einig gewesen, verkündete der Richter, dass bei einem Erfolg der Klage das Gericht nicht unmittelbar über die rechtlichen Folgen entscheiden solle. Vielmehr soll es den Beteiligten Gelegenheit geben, im Lichte des Urteils des Gerichts weitere Stellungnahmen abzugeben. So werde er jetzt vorgehen, schrieb Richter Johnson. Das Verfahren wird also fortgesetzt. Von den auf 95.000 britische Pfund (rund 110.000 Euro) geschätzten Anwaltskosten hat Beyond GM via Crowdfunding bereits 83.000 Pfund eingeworben.
Pat Thomas, Geschäftsführerin von Beyond GM, sprach von einem bedeutenden Urteil. Es sei nicht darum gegangen, ob Genomeditierung (also neue Gentechnik, Anm der Red.) gut oder schlecht sei, sondern ob die Regierung das Verfahren ordentlich geführt, die Auswirkungen umfassend ermittelt und Parlament, Betroffenen und der Öffentlichkeit die verfügbaren Optionen akkurat aufgezeigt habe. „Das heutige Urteil lässt vermuten, dass dies nicht der Fall war.“
„Das Urteil aus Großbritannien ist ein Triumph der Vernunft über den Versuch, sich über Bedenken von Verbraucher:innen, Landwirt:innen und Umweltschützer:innen hinwegzusetzen“, schrieb der grüne Europaabgeordnete Martin Häusling. Für ihn ist die Entscheidung „eine eindringliche Warnung auch an die EU-Kommission und das EU-Parlament, die derzeit vor einer Abstimmung zu einer ähnlich fatalen Deregulierung von NGT-Pflanzen stehen“. Die europäische Verbraucherorganisation SAFE appellierte an das Parlament, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung für Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren beizubehalten und damit an seinem ursprünglichen Vorschlag festzuhalten. [lf]