Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in einem Urteil verkündet. Auch ungewollte und geringste Mengen führen dazu, dass der Honig nicht mehr verkauft werden darf. Es reicht nicht, dass der Gentechnik-Mais MON 810 eine Zulassung zum Anbau habe. Das Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik, Mellifera, feiert damit einen großen Erfolg. Denn mit dem Urteil steht fest, dass Imker einen Anspruch auf…
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