Pollen nah
Pollen können mit Gentechnik verunreinigt sein.

Honig-Urteil schlägt Wellen

08.09.2011

Nach dem sogenannten Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs am Dienstag gibt es überwiegend positive Reaktionen aus der Politik und von den Verbänden. Landwirtschaftsministerin Aigner begrüßt das Urteil. Für Verbraucher sei damit Klarheit geschaffen worden. Aigner sieht sich mit ihrem Anliegen, eine umfassendere Gentechnik-Kennzeichnung auf EU-Ebene durchzusetzen, gestärkt. Mit ihren Kollegen in den Bundesländern will Aigner sich schnellstmöglich über die Konsequenzen des Urteils abstimmen. Dabei geht es z.B. um eine Neuregelung der Sicherheitsabstände zu Gentechnik-Feldern. Der BUND und Bioland fordern einen Abstand von mindestens fünf Kilometern zwischen Bienenstöcken und Gentechnik-Feldern. Der Deutsche Imkerbund spricht sich gar für einen Zehn-Kilometer-Abstand zwischen Feldern mit und ohne Gentechnik aus.

Bio- und Umweltverbände betonen außerdem, dass mit dem Richterspruch die Regelung der Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen GVO bestätigt wurde. Die EU-Kommission hatte das Prinzip dieses Jahr verletzt, als sie in Futtermitteln eine Verunreinigung von 0,1% zuließ.

Nun muss sichergestellt werden, dass kein Honig mit Pollen in den Handel gerät, der in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist. "Für die Tests sind in erster Linie die Überwachungsbehörden zuständig", meint Peter Röhrig, Gentechnik-Experte des BÖLW. "Lebensmittelunternehmen und privaten Labore können nicht auf gentechnisch veränderte Organismen testen, die sie nicht kennen. Nur für die wenigsten nicht zugelassenen Gen-Konstrukte sind Testverfahren frei verfügbar".

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