(Foto: Europäischer Gerichtshof)

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Neue Gentechnik: Die Slowakei zieht vor Gericht

Der slowakische Premierminister Robert Fico hat mitgeteilt, sein Land werde beim Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Verordnung für mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellte Pflanzen klagen. Er kündigte dies nach einer Kabinettssitzung an, wie die staatliche slowakische Agentur TASR berichtete. Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte diesen Schritt.

Laut TASR erklärte Fico: „Diese Verordnung löste heftige Proteste aus, weil sie im Wesentlichen besagt, dass ‚alles in Ordnung ist‘ und wir uns keine Sorgen machen müssen. Doch dafür gibt es keine Belege, und wir wissen nicht, welche Auswirkungen dies auf den Menschen haben könnte“. Er fügte noch hinzu: „Wir haben beschlossen, gegen diese Verordnung Klage einzureichen.“ Nach EU-Recht können Mitgliedsstaaten gegen einen beschlossenen Rechtsakt direkt beim Europäischen Gerichtshof klagen. Die Fristen dafür sind eng gesetzt. Nach Berechnunges des Infodienstes wäre der 21. September 2026 der letztmögliche Termin, um eine Klage gegen die NGT-Verordnung einzureichen.

Die Slowakei hat die NGT-Verordnung abgelehnt, seit die EU-Kommission im Sommer 2023 ihren Vorschlag dafür vorlegte. Im Juli 2026 hatten zahlreiche slowakische Organisationen Landwirtschaftsminister Richard Takáč einen Appell überreicht, in dem sie die Regierung aufforderten, zu klagen. 300 Expert:innen und Organisationen aus der ganzen EU hatten ebenfalls unterzeichnet, darunter aus Deutschland die Verbände Bioland, Demeter und IG Saatgut. Der Bio-Dachverband BÖLW begrüßte die angekündigte Klage. „Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt“, sagte die BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres. Sie verwies auf ein für den BÖLW von der Anwaltskanzlei GGCS erstellte Gutachten. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass eine Klage gute Chancen habe, da die NGT-Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip verstoße. [lf]

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