Es sei gelungen, ein breites Bündnis über die gesamte gentechnikfreie Lebensmittelkette aufzubauen, sagte Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, heute bei einem Pressetermin. Die mehr als 70-seitige Klageschrift sei soeben fristgerecht in Luxemburg eingereicht worden. Unter den Kläger:innen finden sich Unternehmen, die biologisch züchten, die Saatgut vermehren und vertreiben, die gentechnikfreies Getreide und Gemüse erzeugen sowie solche, die gentechnikfreie Rohstoffe verarbeiten und die daraus hergestellten Lebensmittel verkaufen. Ihre Vertreter:innen machten deutlich, warum die NGT-Verordnung ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.
„Aufgrund fehlender Koexistenzregelungen wie Abstandsregelungen und Standortregister sind unsere Zuchtgärten von NGT-Einkreuzungen bedroht“, wird Getreidezüchter Carl Vollenweider von der Dottenfelder Bio-Saat GmbH im Presse-Dossier zitiert. Auch werde der Austausch von Material mit anderen Züchtern zum großen Risikofaktor. Die fehlenden Schutzmaßnahmen thematisierte im Dossier ferner die Bio-Bäuerin Claudia Gerster: „Unsere Kunden schätzen Regionalität, handwerkliche Verarbeitung und Gentechnikfreiheit. Wenn wir diese wegen fehlendem Schutz vor NGT-Kontaminationen nicht mehr gewährleisten können, bedroht das unsere bäuerliche Existenz.“
Ernst Rieger ist Gründer einer gleichnamigen Firma, die Wildpflanzen vermehrt und zertifizierte Saatgutmischungen von Wildblumen und -gräsern für Naturschutzmaßnahmen vertreibt. Die dafür geltenden gesetzlichen Regelungen könne sein Unternehmen nicht mehr erfüllen, wenn NGT-Pflanzen sich in verwandte Wildpflanzen auskreuzen. „Für uns ist dies existenzgefährdend“, warnte auch Rieger heute beim Pressegespräch. Für den Bio-Hersteller Rapunzel beklagte Eva Heusinger, dass Unternehmen, die NGT-Pflanzen auf den Markt bringen, keine Nachweisverfahren mehr vorlegen müssen, wie das bisher bei Gentechnikpflanzen der Fall war. Solche Verfahren durch Labore entwickeln zu lassen, sei extrem aufwendig und teuer. „Diese enormen Kosten werden unser Unternehmen stark belasten“, erklärte Heusinger.
Für die beim Europäischen Gericht (EuG) eingereichte Nichtigkeitsklage müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie von der NGT-Verordnung unmittelbar und individuell betroffen sind. Gerd Winter, Professor für Europarecht an der Universität Bremen, nannte dies eine hohe Hürde für die Zulässigkeit der Klage. „Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die Klage schon bei der Zulässigkeit scheitert“, warnte Winter. „Doch wir sind zuversichtlich, dass das Gericht sich unseren Argumenten öffnet.“ Sollte das EuG die Zulässigkeit verneinen, sei es möglich, dagegen den Europäischen Gerichtshof als zweite Instanz anzurufen. Dieser habe die Zulässigkeitsvoraussetzungen in jüngster Zeit weniger eng ausgelegt, erläuterte Winter.
Die Klageschrift baut darauf auf, dass das Argument, NGT-1 Pflanzen könnten mit natürlichen Mutationen oder konventioneller Züchtung gleichgestellt werden, wissenschaftlich falsch ist. Wirtschaftliche Grundrechte würden durch die Verordnung ebenso verletzt, wie das Gebot der Vorsorge und der Verbraucherschutz. Im Detail jedoch muss vor allem nachgewiesen werden, dass die einzelnen Unternehmen unmittelbar und individuell betroffen sind, „weil der angegriffene Rechtsakt ihre durch Marken, Zertifizierung und Verträge begründeten Rechtspositionen beeinträchtigt und ihre Wirtschaftstätigkeit existenzbedrohend beschädigt“, heißt es im Presse-Dossier.
Neben den acht Unternehmen klagen auch vier Verbände: Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die dieses Bündnis und die Klage federführend organisiert, sowie die Freien Bäcker, der Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten und der Verein Neuland für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung. Die Neuland-Fleischereien sind von der angegriffenen Verordnung für NGT-Pflanzen insofern betroffen, als das Futter ihrer Tiere gemäß ihren Richtlinien gentechnikfrei sein muss. Diese drei Organisationen führen und verleihen Nutzungsrechte an Marken, deren Versprechen durch die NGT-Verordnung unterlaufen und deren Wert dadurch vermindert wird. Das wollen sie mit ihrer Klage verhindern.
Unterstützung erhalten sie aus der Biobranche: „Es ist ein Skandal, dass Unternehmen und Verbände erst den Rechtsweg beschreiten müssen, um diese offensichtlich rechtswidrige Verordnung zu stoppen“, kritisierte Tina Andres, Vorständin des Biodachverbands BÖLW. „Wir sind zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter am Europäischen Gericht der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten deutlich machen werden, dass die in der NGT-Verordnung verankerte Ignoranz von Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz nicht toleriert wird.“ Auch die Verbände Bioland und Demeter unterstützen das Klagebündnis fachlich wie finanziell. „Wir stehen als Demeter-Verband vollumfänglich hinter der Klage unserer Mitglieder“, schreibt Politikreferentin Lea Schuler. Der Dottenfelder Hof und die Bingenheimer Saatgut AG sind beides Demeter-Betriebe. „Wir halten die neue NGT-Verordnung für hoch problematisch und sehen die weitreichenden Auswirkungen auf unsere Mitgliedsbetriebe sehr deutlich“, so Schuler. Daher könnten diese Betriebe „als unmittelbar betroffene Unternehmen im europäischen Binnenmarkt diese Perspektive besonders glaubwürdig vertreten“. [lf/vef]