Bisher regelt die EU Freisetzungsrichtlinie von 2001, dass ein gentechnisch veränderter Organismus eine Risikoprüfung durchlaufen und zugelassen werden muss, bevor er in die Umwelt freigesetzt werden darf. Dies gilt für Pflanzen ebenso wie für Bakterien, Hefen und andere Mikroorganismen. Die EU-Kommission will diese Vorgaben für gentechnisch veränderte Mikroorganismen (GVM) abschwächen, damit diese schneller zugelassen und vermarktet werden können. Die dafür notwendigen Änderungen der Freisetzungsrichtlinie hat sie mit einer anderen Richtlinienänderung zu Organtransplantationen verknüpft. Dies führte dazu, dass im Europäischen Rat die Gesundheitsminister:innen der Mitgliedstaaten über den gesamten Vorschlag entschieden.
Die am 30. Juni endende zypriotische Ratspräsidentschaft hatte in zwei technischen Treffen mit den Mitgliedstaaten den Entwurf für eine Ratsposition erarbeitet. Diesen hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Länder bereits abgesegnet, so dass die Zustimmung bei der Ratssitzung am 16. Juni nicht mehr überraschte. Nur drei Mitgliedstaaten – Deutschland, Österreich und Ungarn - signalisierten Enthaltung. Die Vertreterin der Slowakei sagte, dass ihr Land die Ratsposition zu GMM nicht unterstützen könne, unter anderem weil eine transparente Kennzeichnung fehle. Österreich reichte seine Kritik sogar schriftlich ein.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sagte lediglich: „Zur Freisetzungsrichtlinie muss sich Deutschland leider enthalten.“ Diese Enthaltung schreibt sich das Bundesumweltministerium auf seine Fahne. Es schrieb dem Infodienst auf Anfrage: „Das Umweltministerium teilt die wissenschaftliche Einschätzung des Bundesamtes für Naturschutz, dass die Risiken der Freisetzung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen derzeit nicht abschätzbar sind und daher im Sinne des Vorsorgeprinzips keine Freisetzung in die Umwelt erfolgen sollte.“ Diese Position habe das Ministerium „bei den Ressortabstimmungen engagiert eingebracht, sodass Deutschland sich letztlich bei den bereits erfolgten Abstimmungen auf europäischer Ebene enthalten hat“.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium, das beim Thema Freisetzungen federführend ist, und das Bundesgesundheitsministerium, das die Abstimmung im Rat koordinierte, antworteten auf Anfrage gleichlautend, dass in der Vergangenheit noch kein Inverkehrbringen von GVM beantragt wurde und deshalb keine entsprechenden Erfahrungen vorlägen. „In diesem Zusammenhang ist es der Bundesregierung wichtig, dass die grundlegenden Prinzipien und der Ablauf der Umweltrisikobewertung, wie von der EU-Kommission vorgesehen, erhalten bleiben.“ Das Gesundheitsministerium fügte hinzu, dass die Bundesregierung die vom Rat beschlossenen Änderungen begrüße. „Bis zuletzt betonte die Bundesregierung ihre Kritik an den teilweise weitreichenden Befugnissen an die EU-Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten“, schrieb das Ministerium noch.
In ihrer nun beschlossenen Position haben die Mitgliedstaaten den Vorschlag der EU-Kommission in zwei wesentlichen Punkten geändert: Erstens sollen GVM nicht von Anfang an unbefristet genehmigt werden. Erst die nach zehn Jahren notwendige erneute Zulassung kann unbefristet erteilt werden. Zweitens hat der Rat die von der EU-Kommission eingeführte Kategorie von „GVM mit geringem Risiko“ umbenannt. „Im Sinne einer sachlicheren Beschreibung“ soll sie „GVM, die für ein beschleunigtes Verfahren in Betracht kommen“ heißen. Dass es ein solches beschleunigtes Verfahren mit geringeren Anforderungen geben soll, findet der Rat gut. Ebenso ist er mehrheitlich damit einverstanden, dass die EU-Kommission die Details dieses Verfahrens in weiteren Rechtsakten regelt, bei denen Rat und Parlament nur begrenzt mitwirken. Allerdings haben die Mitgliedstaaten der Kommission einiges in die Gesetzesbegründung geschrieben, was sie dabei bedenken soll.
Konkret geht es um den QPS-Status, den ein GVM für das beschleunigte Verfahren haben muss. Das Kürzel steht für Qualified Presumption of Safety was im deutschen Text mit „qualifizierte Sicherheitsannahme“ übersetzt wird. Verliehen wird dieser Status von der EU-Lebensmittelbehörde EFSA. Derzeit stehen knapp 120 Stämme von Bakterien, Algen und Hefen auf der QPS-Liste. Aus Sicht der EU-Kommission kämen sie alle für ein vereinfachtes Verfahren in Frage, sofern sie keine bedenklichen Gene haben, also etwa resistent gegen Antibiotika sind. In der Begründung der Ratsposition heißt es nun, durch das QPS-Konzept „soll die allgemeine Risikobewertung unterstützt und nicht ersetzt werden“. Lediglich „spezifische Sicherheitsbedenken“, die im Rahmen der QPS-Bewertung ausgeschlossen wurden, müssten bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht neu bewertet werden.
Und weiter: „Alle Aspekte, die nicht von der QPS-Bewertung erfasst werden, insbesondere im Hinblick auf potenzielle Risiken im Zusammenhang mit der genetischen Veränderung oder bestimmten Verwendungen des GVM, sollten dennoch im Rahmen der GVM-spezifischen Umweltverträglichkeitsprüfung bewertet werden.“ Zusätzlich haben die Mitgliedstaaten auch umfassender definiert, was unter bedenklichen Genen zu verstehen ist: „Darüber hinaus sollten alle Gene als bedenkliche Gene angesehen werden, die sich aus dem De-novoDesign oder anderen fortgeschrittenen Anwendungen der synthetischen Biologie ergeben und Funktionen bieten, die in der Natur bis dahin nicht aufzufinden waren.“
Mit dieser Position gehen die Mitgliedsstaaten nun in die Trilogverhandlungen mit EU-Kommission und Parlament. Dieses muss allerdings noch seine Position festlegen. Aktuell ist für die erste Lesung im Plenum der 11. November 2026 vorgesehen. Zuvor müssen die Berichterstatter:innen im Umwelt- und Gesundheitsausschuss ihre Berichte fertigstellen und sich mit Änderungswünschen auseinandersetzen. Dem Vernehmen nach sollen die Abgeordneten am 5. November in den Ausschüssen über eine gemeinsame Position abstimmen.
Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag übrigens als besonders eilbedürftig eingestuft und damit begründet, warum sie keine ordentliche Folgenabschätzung durchführte. Statt dessen haben die Kommissionsdienststellen noch einmal zusammengestellt, was alles für den Vorschlag der Kommission spricht. Seitenweise ist in dem am 26. Mai vorgelegten Arbeitspapier zu lesen, wie gut GVM-Pflanzen düngen und schützen oder Schadstoffe abbauen können. Und wieviele Milliarden Euro die Industrie damit verdienen könnte. Hinweise auf Umweltrisiken von GVM fehlen dagegen komplett. [lf/vef]