Bisher werden gentechnisch veränderte (gv) Bakterien, Algen, Pilze und Hefen in geschlossenen Systemen wie Fermentern eingesetzt. Doch inzwischen bringen erste Unternehmen gv-Bakterien auch auf dem Acker aus, wo sich ihr Erbgut unkontrolliert verbreiten kann. So vermarktet die US-Firma Pivot Bio eine gv-Variante des Bodenbakteriums Klebsiella variicola als Düngemittel. Die EU-Kommission wertet solche Anwendungen als technischen Fortschritt. Sie hat deshalb im Dezember 2025 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, dass gentechnisch veränderter Mikroorganismen (GMM) vereinfacht und beschleunigt in die Umwelt freigesetzt werden dürfen. Als ersten Schritt im Gesetzgebungsverfahren hat sich der federführende Umweltausschuss des EU-Parlaments mit dem Vorschlag befasst.
Für die Europäische Volkspartei lobte die Abgeordnete Jessica Polfjärd den Entwurf und betonte die Bedeutung der Gentechnik für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Auch die Vertreterinnen der Liberalen und der extremen Rechten legten hier ihren Schwerpunkt. Der rechtskonservative Aurelijus Verygawies wies zwar ebenfalls auf diese Chancen hin, sprach aber auch von möglichen Langzeitrisiken und davon, dass sich Vereinfachung und Vorsorgeprinzip im Gleichgewicht befinden müssten. Berichterstatterin für den Umweltausschuss ist für diesen Gesetzesvorschlag die portugiesische Sozialistin Marta Temido. Sie monierte fehlende Unterlagen und fragte nach möglichen Auswirkungen veränderter Mikroorganismen auf die Mikrobengemeinschaft im menschlichen Darm. Auf Unverständnis stieß bei ihr der Plan der EU-Kommission, GMM unbefristet zuzulassen.
Für die Grünen bezeichnte Martin Häusling den Vorschlag als nicht ausgereift und nicht zustimmungsfähig, es bestünden viele offene Fragen. GMM hätten hohe Mutationsraten und würden sich viel schneller vervielfältigen als Pflanzen.Er kritisierte, dass die EU-Kommission keine Folgenabschätzung vorgelegt habe. Ihr Vorschlag sei von Technikgläubigkeit geprägt und stelle die Risikovorsorge hinten an, obwohl selbst die Lebensmittelbehörde EFSA auf die großen Wissenslücken bei der Freisetzung von GMM in die Umwelt hinweise. Fortschritt heiße nicht, dass man auf Risikovorsorge verzichten könne, sagte Häusling. Anja Hazekamp von den Linken betonte, dass das menschliche Leben von der Gemeinschaft der Mikroben abhänge. Der Gesetzesvorschlag verwässere die Sicherheitsanforderungen, sei deshalb unverantwortlich und sollte zurückgewiesen werden. Mehrere Redner:innen kritisierte, dass die EU-Kommission in ihrem Gesetzesvorschlag die GMM-Regelung mit Vorgaben für die Organtransplantation verknüpft habe. Deshalb wurde der Vorschlag auch in einer Sondersitzung zusammen mit dem Gesundheitsausschuss des Parlaments vorgestellt. Die Vertreterin der EU-Kommission begründete dies damit, dass beides eilige Ergänzungen zur derzeit diskutierten Biotechnologie-Verordnung seien. Sie wies darauf hin, dass Risikobewertung und Zulassung vereinfacht, aber nicht abgeschafft werden sollen.
Angesichts der vielen neuen Anwendungen und der großen Wissenslücken bei der Freisetzung von Mikroorganismen sollten die Sicherheitsanforderungen eher erhöht werden, schreibt das Institut Testbiotech. „Solange keine ausreichenden Daten zur Verfügung stehen, könnten Freisetzungen allenfalls dazu dienen, Grundlagenforschung zu betreiben“. Dabei müsse jegliche Freisetzung unter kontrollierten Bedingungen stattfinden und engmaschig überwacht werden. Testbiotech kritisiert auch die von der EU-Kommission geplanten Erleichterungen für Mikroorganismen mit niedrigem Risiko. Diese als QPS (qualified presumption of safety, also begründete Sicherheitsvermutung) bezeichnete Kategorie sei von der EFSA in Zusammenhang mit Lebens- und Futtermitteln entwickelt worden, nicht aber für großflächige Freisetzungen von GMM. Sie sei für eine Einschätzung der damit verbundenen Umweltrisiken nicht ausreichend.
Auch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat (zusammen mit anderen Behörden) bereits darauf hingewiesen, dass freigesetzte GMM neue, noch unbekannte Umweltrisiken mit sich bringen können. Denn einmal freigesetzt seien sie nicht mehr rückholbar, verändern sich aber dynamisch und tauschen ihr Erbgut mit anderen Mikroorganismen. Aufgrund dieser Eigenschaften seien die Freisetzungen mit höheren Unsicherheiten als bei gv-Pflanzen verbunden, schreiben Mitarbeiter:innen des BfN nun in einem Aufsatz, der sich gerade im Druck befindet. Sie warnen darin, dass sich GMM unkontrollierbar ausbreiten; eine Koexistenz mit einer gentechnikfreien Landwirtschaft sei dadurch nicht möglich. Über den Regulierungsvorschlag schreiben die BfN-Mitarbeiter:innen, er lasse Umweltwirkungen weitgehend außen vor. Ihr Fazit: „Freisetzungen unter diesen Prämissen wären Reallabore mit ungewissem Ausgang, ohne dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden“.
Ob diese wissenschaftlichen Einschätzungen bei der Mehrheit der Europaabgeordneten Gehör finden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Der Umweltausschuss plant, seine Stellungnahme im Juni zu besprechen und Mitte September zu beschließen. Das Parlament könnte dann bereits im Herbst seine Position zur Freisetzung gentechnisch veränderter Mikroorganismen im Plenum beschließen. Auf der Webseite des Europäischen Rates findet sich zu dem Regelungsvorschlag der EU-Kommission noch kein Eintrag. [lf]