BASF-Kartoffel darf in EU nicht mehr angebaut werden
13.12.2013
Die gentechnisch veränderte Kartoffel „Amflora“ des Chemiekonzerns BASF darf in der Europäischen Union nicht mehr angebaut oder verkauft werden. Das entschied das Gericht der EU heute und begründete dies mit Verfahrensfehlern der EU-Kommission. Amflora wurde zuletzt 2011 angebaut, auf kleinen Flächen in Schweden und Deutschland.
Laut den Richtern hat die EU-Kommission bei der Zulassung der BASF-Kartoffel gegen die Regeln verstoßen, weil sie den Mitgliedsstaaten keine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumte. Diese sind über Ausschüsse am Genehmigungsprozess von gentechnisch veränderten Pflanzen beteiligt. Im Fall von Amflora konnten sich die Mitgliedsstaaten jedoch nicht einigen. Daraufhin holte die Kommission ein neues Gutachten der EU-Lebensmittelbehörde EFSA zu den Risiken der Gentech-Kartoffel ein. Anstatt dieses wiederum den Ausschüssen vorzulegen, in denen die Vertreter der nationalen Regierungen sitzen, genehmigte die Kommission im Jahr 2010 den Anbau und Vertrieb der Kartoffel.
Die ungarische Regierung wollte das nicht hinnehmen. Sie sah in Amflora eine Gefahr für Menschen, Tiere und Umwelt – und klagte gegen die Kommission. Das Gericht gab Budapest - das im Prozess von Frankreich, Luxemburg, Österreich und Polen unterstützt wurde – nun recht. Die Zulassung der gentechnisch veränderten Kartoffel erklärte es für nichtig. Denn man gehe davon aus, so heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, „dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte.“
Umweltschutzverbände sehen sich durch das Urteil in ihrer jahrelangen Kritik am europäischen Zulassungsverfahren von Gentechnik-Organismen bestätigt. „Die Kommission muss aus dieser Entscheidung lernen und aufhören, diese ungeliebten und unnötigen Pflanzen mit solchem Enthusiasmus zu unterstützen“, forderte Mute Schimpf von Friends of the Earth Europe. „Es ist an der Zeit, Umwelt und Menschen vor wirtschaftliche Interessen zu stellen.“
Auch Politiker begrüßten die Gerichtsentscheidung. „Das Urteil weist einmal mehr auf die massiven Defizite in den EU-Zulassungsverfahren für Gentech-Pflanzen hin und ist die Quittung dafür, dass EU-Kommission und die Regierungen der Mitgliedsstaaten in den Zulassungsverfahren wiederholt ihre eigenen Regeln missachten und zentrale Rechtsnormen wie das Vorsorgeprinzip ignorieren“, sagte Harald Ebner, der Gentechnik-Sprecher der Grünen im Bundestag. Er erinnerte daran, dass Amflora aber nicht nur wegen der Mängel im Genehmigungsverfahren kritisiert worden war. So enthalte sie auch Markergene, die sie gegen bestimmte Antibiotika resistent machen.
Gedacht war die Kartoffel von BASF vor allem für industrielle Zwecke. Sie weist einen veränderten Stärkegehalt auf. Letztlich konnte sie sich auf dem Markt aber nicht durchsetzen. BASF hatte 2012 seine Gentechnik-Sparte in die USA verlegt. Anfang dieses Jahres kündigte der Konzern an, Zulassungsanträge für andere Gentechnik-Kartoffeln zurückzuziehen. Amflora war zuletzt 2011 in Schweden auf 16 Hektar und in Deutschland auf 2 Hektar angebaut worden. Ungarn, Polen, Österreich und Luxemburg haben den Anbau bereits verboten.
Nach dem heutigen Urteil darf in der EU momentan nur noch eine Gentechnik-Pflanze angebaut werden – der Monsanto-Mais MON810. Unklar ist noch, was die Entscheidung der Richter für die Zulassung einer weiteren Maissorte bedeutet. Der US-Konzern Dupont Pioneer drängt auf eine Genehmigung seines insektengiftigen Mais 1507. Der Vorgang hing jahrelang in der Warteschleife, zuletzt brachte die EU-Kommission ihn zurück auf die Tagesordnung. Nun müssen die Agrarminister der Mitgliedsstaaten darüber befinden – zurzeit ist aber nicht klar, wann und wie. [dh]