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Gentechnik-Mais-Anbau rückt in weite Ferne

Dieses Urteil wird mit Spannung erwartet. Und doch hat es das Verwaltungsgericht Braunschweig offensichtlich nicht eilig. Wie ein Sprecher letzte Woche mitteilte, gibt es noch keinen Termin für die Verhandlung über das Anbau-Verbot des Gentechnik-Maises MON 810. Wer Gentechnik-Mais anbauen will, hat nur noch wenig Zeit. Denn für eine Aussaat spätestens Mitte Mai muss der Anbau drei Monate vorher beim BVL gemeldet sei. Das Bundesamt macht die Standorte im Standortregister öffentlich.

Schon zweimal hat der Hersteller Monsanto versucht, das Anbau-Verbot rechtlich zu kippen. Beide Anträge wurden abgelehnt, das letzte vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Von der noch ausstehenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren hängt einiges ab. Die schwarz-gelbe Regierung verwies bei ihrer Haltung zum Anbau-Verbot im Koalitionsvertrag einzig auf dieses Urteil. Vereinzelte Landwirte hoffen auf eine gerichtliche Aufhebung des Verbots und meldeten einen MON 810-Anbau vorsorglich beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BVL) an. Viele Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Region gegen einen Gentechnik-Anbau kämpfen, dürften sich über eine späte Gerichtsentscheidung freuen. Denn der Anbau wird mit fortschreitender Zeit immer unwahrscheinlicher. Am Wochenende protestierten Greenpeace-AktivistInnen in 45 Städten und sammelten Unterschriften gegen Gentechnik. Wegen noch anstehenden Zulassungsentscheidungen für zwei Gentechnik-Mais-Sorten sowie für die Gentechnik-Kartoffel „Amflora“ soll der Druck auf die Bundesregierung erhöht werden. Laut einer Emnid-Umfrage sprechen sich 77% der Deutschen für ein Anbau-Verbot der Amflora und 79% für ein Verbot des Gentechnik-Maises aus.

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