In diesem Jahr wird wahrscheinlich wieder kein Gentech-Mais auf deutschen Äckern stehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Ende vergangener Woche das "Ruhen des Verfahrens" in Sachen Monsanto angeordnet. Beide Parteien scheinen sich darauf geeinigt zu haben, sich erst einmal außergerichtlich zu verständigen. Die Umweltorganisationen BUND und Greenpeace kritisieren das Verhalten des BVL scharf. Das Bundesamt habe ohne Not dem Ruhen des in Braunschweig anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahrens zugestimmt, obwohl die Behörde beste Aussichten gehabt hätte zu gewinnen. Das Anbauverbot für den Gen-Mais wäre dann für rechtens erklärt worden. Laut Greenpeace-Informationen war Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner außerdem nicht über das Verhalten ihrer Behörde informiert.
In jedem Fall bleibt das MON 810-Verbot bis auf weiteres bestehen und es ist höchst unwahrscheinlich, dass in diesem Jahr noch MON 810 ausgesät werden darf. Welche Vereinbarungen die Verbraucherschutzministerin, das BVL und Monsanto jetzt treffen, ist allerdings ebenso unklar wie der Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens.

Eine neue Studie bekräftigt die Gesundheitsbedenken von Gentechnik-Mais. Drei gentechnisch veränderte Maislinien (MON 810, MON 863, NK603) der Firma Monsanto wurden untersucht. Vor allem die Blutwerte für Leber und Nieren wiesen signifikante Veränderungen auf. Beide Organe sind für das Ausscheiden giftiger Stoffe besonders wichtig und liefern daher einen wichtigen Indikator für Toxizitäten. Daten aus Fütterungsversuchen an Ratten bildeten die Grundlage für die Untersuchung der französischen Wissenschaftler. Monsanto selbst hatte die Versuche in Auftrag gegeben, die Daten jedoch geheim gehalten. Greenpeace konnte jedoch rechtlich erwirken, Teile der Daten öffentlich zu machen. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte alle Maislinien als sicher eingestuft. Sie wurden daraufhin zum Import und zur Verareitung in Futter- und Lebensmitteln in der EU zugelassen.
CriiGen: Three Major GMOs Approved for Food and Feed Found Unsafe, Dez. 2009
International Journal of Biological Sciences: A Comparison of the Effects of Three GM Corn Varieties on Mammalian Healt
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat am 30. Juni den gentechnisch veränderten Mais MON 810 der Firma Monsanto als sicher bewertet. Einen Tag vor der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse, wandte sich bereits Monsanto an die Öffentlichkeit und begrüßte die Entscheidung. Jetzt müsse der Gentech-Mais endlich wieder in der EU zugelassen werden, so der Konzern.
Die Umweltorganisationen Greenpeace und Global 2000 untersuchten die Studie der EFSA, die bescheinigen soll, dass von dem Mais keinerlei Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit ausgehen. Doch laut Greenpeace-Bericht ist die Studie nicht seriös verlaufen: So wurden zum Beispiel Ergebnisse aus Untersuchungen herangezogen, die nicht mit MON 810-Mais gemacht wurden, sondern mit anderen Maissorten.
Greenpeace/Global 2000: A critique of the European Food Safety Authority’s opinion on genetically modified maize MON810, July 2009
EFSA (15.06.09): Bewertung des MON 810
Save Our Seeds-Blog (30.6.2009): Monsanto verkündet EU-Behörden-Meinung zu Mon810

Die Maissorte MON 810 der Firma Monsanto ist in Deutschland verboten. Das Verbot gilt für den Anbau und den Vertrieb des Saatguts und ist zunächst unbegrenzt. Das hat Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am 14.04.09 quasi in letzter Minute verkündet. Begründet hat die Ministerin das Anbauverbot mit neuen Untersuchungen zu möglichen Schäden für die Umwelt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat das Verbot am 05.05.09 bestätigt: Neuere Untersuchungen könnten darauf hindeuten, dass der im Genmais produzierte Giftstoff nicht nur gegen den Schädling wirke, der damit bekämpft werden solle, sondern auch gegen weitere Insekten. Außerdem sei nach aktuellen Studien davon auszugehen, dass sich die Genmais-Pollen deutlich weiter verbreiten können, als dies bisher angenommen wurde, so die Begründung der Richter.
Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Urteil am 28.05.09 bestätigt.
(OVG-Entscheidung 13 ME 76/09)
Der BUND, BÖLW und das Netzwerk Campact hatten Anfang April bereits in einer Studie auf Risiken für Marienkäferlarven, Wasserorganismen und Bienen durch den Anbau des MON 810 hingewiesen.
Genau wie z.B. Frankreich verhängt Deutschland nun die EU-Schutzklausel, die ein Verbot ermöglicht, wenn es neue Risiken des Anbaus gibt. Aigner betonte, dass dies keine politische Entscheidung sei, sondern eine Einzelfallentscheidung aufgrund von neuen Erkenntnissen zu Umweltauswirkungen, die vorher nicht bekannt waren. Auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit würde die neuen Studien zu Umwelt-Risiken nun prüfen, so Aigner. Auf europäischer Ebene läuft das Verfahren zur Wiederzulassung des MON 810, die von Monsanto beantragt wurde.
In Frankreich, wo der Anbau des MON 810 auch verboten ist, hatte Monsanto im März 2008 ebenso versucht, das Verbot im Eilverfahren zu kippen. Die Richter bestätigten jedoch auch dort die Rechtmäßigkeit des Verbots.
Verwaltungsgericht Braunschweig: Genmais bleibt verboten
Presseportal: Monsanto zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig
BMELV: Aigner verbietet den Anbau von MON 810
BVL: Verbotsbescheid zum MON 810
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse machen Anbauverbot möglich
BÖLW: Schadensbericht Gentechnik
Emnid Umfrage zum MON 810-Verbot
Das Landwirtschaftsministerium forderte von Monsanto einen Monitoring-Bericht, um über den Anbau zu entscheiden. Der nun vorliegende Bericht von Monsanto läßt allerdings zu wünschen übrig. Weder bezieht er Daten der Befragung der Landwirte mit ein, noch hält Monsanto es für nötig, die ohnehin schon sehr allgemein gehaltenen Daten aus den unmittelbar vom MON 810-Anbau betroffenen Gebiet zu erheben.
Mittlerweile haben sich die Betreiber des Tagfalter-Monitoring Deutschland (TMD) zu Wort gemeldet. Monsanto hatte sich in seinem Monitoring-Bericht auf die Arbeit vom TMD bezogen. "Wir distanzieren uns aus wissenschaftlicher Sicht nachdrücklich von den im Bericht von Monsanto präsentierten Analysen und Interpretationen zum Tagfalter-Monitoring," betonen die Ausrichter des TMD. Die Daten des TMD seien nicht geeignet, die Wirkungen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 zu bewerten, weil darin kaum Schmetterlinge entlang von Ackerflächen erfasst würden.
idw: Tagfalter-Monitoring Deutschland ist nicht als Monitoring für gentechnisch veränderten Mais MON810 geeignet
Greenpeace e.V.: Wissenschaftliche Bewertung des Monsanto-Berichts
Monsanto: 2008 German Network Monitoring, März 2009
Bereits fünf EU-Länder haben den MON 810-Anbau verboten. Am Montag, den 2. März 2009 hat der Umweltministerrat das Anbauverbot für Österreich und Ungarn bestätigt. Ein Verbot wäre also auch in Deutschland möglich!
AKTION: Gentechnik-Pflanzen in Europa verhindern!
Informationen zum Verfahren der Verbotsaufhebung bei Save our Seeds
Im April 2007 untersagte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorübergehend den Verkauf des MON 810, weil es durch den Anbau eine Gefahr für die Umwelt sah. Monsanto legte daraufhin einen neuen Plan zur Beobachtung von Umweltauswirkungen vor. Dass der Plan den Anforderungen entspricht, darf allerdings bezweifelt werden. Denn wie Greenpeace aufdeckte, kritisiert das Bundesamt für Naturschutz in einer Stellungnahme, dass der Gentech-Mais nur unzulänglich geprüft wurde. Im Plan aufgeführte Beobachtungsnetzwerke wissen gar nichts von ihrer Mitwirkung (siehe Stellungnahme Tagfalter-Monitoring). Trotzdem darf der MON 810 seitdem nun wieder vertrieben werden.
Tagfalter-Monitoring: Sellungnahme zum Monsanto-Monitoring-Plan
BfN: Stellungnahme zum Monsanto-Monitoring, Nov. 2007
Greenpeace: Info zur BfN-Stellungnahme, Dez. 2007
Greenpeace: Gutachten belegt: Seehofer verstößt gegen EU-Recht
● BVL, Dezember 2007
Saatgut des Genmais MON810 darf wieder vertrieben werden, Dez. 2007
Erläuterungen zum Monitoring-Plan von Monsanto, Dez. 2007
Bescheid MON 810, April 2007

Die Zulassung für den MON 810 Mais lief am 18. April 2007 aus. Monsanto hat einen Verlängerungsantrag für den MON 810 gestellt. Die erneute Zulassung ist weiterhin umstritten. Ökologische Risiken und enorme Unstimmigkeiten beim letzten Zulassungsprozess haben viel Anlass zur Kritik gegeben.
Da Monsanto ein neuen Antrag gestellt hat, kann der MON 810 weiter angebaut werden bis die Kommission erneut über die Wiederzulassung entscheidet. Vorher muss die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) eine neue Bewertung vornehmen. Neue wissenschaftliche Studien zu den Risiken des MON 810 wurden bisher von der EFSA außer Acht gelassen. Obwohl es also noch unklar ist, ob es weiterhin eine Zulassung des MON 810 in der EU gibt, drängt die EU-Kommission darauf, die Verbote in mehreren EU-Ländern aufzuheben.
Für folgende Sorten von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 810 hat das Bundessortenamt eine Zulassung erteilt. Sie dürfen deutschlandweit ausgesät werden:
14.02.2008 - DKC 2950 YG / Monsanto Technology LLC
19.05.2008 - ES Cocarde YG / EURALIS Saaten GmbH
13.02.2008 - PR 39 T 47 / Pioneer Hi-Bred Northern
14.02.2006 - Kuratus / KWS SAAT AG
15.02.2006 - PR 39 F 56 / Pioneer Hi-Bred Northern
14.12.2005 - DKC 3421 YG / Monsanto Technology LLC
14.12.2005 - PR 39 V 17 / Pioneer Hi-Bred Northern
14.12.2005 - PR 38 F 71 / Pioneer Genetique SARL
Eine Fütterungs-Studie des italienischen Forschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel kommt zu dem Ergebnis, dass der Gentech-Mais MON810 signifikante Veränderungen im Immunsystems bei Mäusen bewirken kann.
Diese Studie des österreichischen Gesundheitsministeriums ist eine der wenigen Langzeitstudien, die es gibt. Sie zeigt, dass mit Gentech-Mais NK603xMON810 gefütterte Mäuse eine signifikant beeinträchtigte Fruchtbarkeit haben. Im Vergleich zu Mäusen, die mit herkömmlichem Mais gefüttert wurden, gebaren die mit Gentech-Mais gefütterten Tiere weniger und schmächtigere Junge.
BMGFJ: Biological effects of transgenic maize NK603 x MON810 fed in long term reproduction studies in mice, November 2008
BMGFJ: Zusammenfassung der Studie auf deutsch
Wieviel Gift ist in Gen-Mais, wie wirkt es und wie wird es gemessen? In Laboruntersuchungen zeigt sich, dass noch nicht einmal klar ist, wie genau der Giftgehalt in den Pflanzen gemessen werden soll. Je nach Mess-Protokoll variieren die Werte erheblich, bis zu über 100 Prozent.
● Greenpeace, November 2007
Untersuchungen zum Giftgehalt im Gen-Mais
Die Gentechnik-Industrie verspricht, sie habe alles unter Kontrolle und bei den Gen-Pflanzen gebe es keine Überraschungen. Greenpeace wollte es genau wissen und hat sich von unabhängiger Seite Antworten geholt: Sie ließen 600 Blattproben von Gen-Maispflanzen, die in Deutschland angebaut wurden, im Labor genau analysieren. Die Ergebnisse waren überraschend!
● Greenpeace, Mai 2007
Wieviel Gift ist im Gen-Mais?
Greenpeace-Studie zur Giftkonzentration in Gen-Maispflanzen - MON810 (auf Englisch)
● Die Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat drei Gutachten zu MON810 bzw. Bt-Mais in Auftrag gegeben, Mai-Okt. 2006.
Rechtsgutachten zur mangelhaften EU-rechtlichen Voraussetzung (137 KB)
Fachgutachten zu den gesundheitliche und ökologische Sicherheitsbedenken (307 KB)
Fachgutachten zur Koexistenzproblematik (340 KB)
Die vorliegende Studie untersucht die wissenschaftliche Risikoabschätzung der möglichen Umweltauswirkungen und Gesundheitsrisiken von zwei gentechnisch veränderten Maislinien, MON810 und T25. Es werden dabei insbesondere neuere wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt.
● Umweltbundesamt Österreich, Okt. 2006.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Österreichischen Importverbote für die gentechnisch veränderten Maissorten MON810 und T25
Zusammenfassung der Umweltrisiken von MON 810
Gentech-Mais gefährdet einer ungarischen Studie zufolge das Tagpfauenauge: Demnach starben etwa 20 Prozent der Schmetterlingsraupen, die Pollen der gentechnisch veränderten Pflanzen gefressen hatten.
● ORF, Sep. 2003.
Gentech-Mais gefährdet Tagpfauenauge
Ein Bescheid des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 27. April untersagt der Firma Monsanto in Deutschland den weiteren Verkauf des Mon 810 bis zum Vorliegen eines Beobachtungsplanes. Neue wissenschaftliche Informationen, so das BVL, "geben berechtigten Grund zu der Annahme, dass der Anbau von MON 810 eine Gefahr für die Umwelt darstellt."
BVL, April 2007
Bescheid an Monsanto
Nach dem anwaltlichen Rechtsgutachten liegt keine gültige gentechnikrechtliche Genehmigung für das Inverkehrbringen von MON 810-Saatgut vor. Auf das Gutachten stützt sich das vom Saatgutkonzern Monsanto verklagte Bundessortenamt bei der Verweigerung der Sortenzulassung.
● Rechtsanwaltskanzlei GGSC, Im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums, Sep. 2005.
Rechtsgutachten zur Sortenzulassung (116 KB)
Erläuterung des Rechtsgutachtens (25 KB)
● Mai 2006.
Akt. Fassung des Gutachtens (133 KB)
Akt. Kurzfassung des Gutachtens (26 KB)
● Bündnis 90/Die Grünen, Mai 2006.
Anfrage an die EU-Kommission (76 KB)
● Herrn Kyprianou, Mai 2006.
Antwort von der EU-Kommission (19 KB)
Zum Treffen des EU-Umweltministerrats am 10. März 2005 stellte die österreichische Delegation drei Fragen über die Zulassung des MON 810 zur Diskussion, der Adressat ist die EU-Kommission. Mit dem Fragenkatalog fordert Österreich die Zulassung erneut zu überprüfen.
● Umweltministerrat der Europäischen Union, März, 2005.
Mitteilung Österreichs zum MON 810 (43 KB, engl.)
Die Entscheidung der Kommission vom 22. April über über das Inverkehrbringen von genetisch veränderten Mais (Zea mays L., Linie MON 810) gemäß der Richtlinie 90/220/EWG des Rates.
● Europäische Kommission, Mai 1998.
Entscheidung der Kommission über das Invehrkehrbringen
Mai 2007 - Der Landkreis Märkisch-Oderland hat den Anbau des MON 810 innerhalb des Naturschutzgebietes "Ruhlsdorfer Bruch" verboten. Bereits bestellte Flächen sollen untergepflügt werden.
NABU: Verbot von Genmais in einem Schutzgebiet
Anbauverbot von Bt-Mais im Naturschutzgebiet: Einschätzung des NABU (Mai 2007)
Die nationale Zulassung von Maissorten der Linie MON810 stand in Deutschland beim Bundessortenamt zur Beratung, wurde aber vorerst abgelehnt. Die Arbeitsgemeinsaft bäuerliche Landwirtschaft hat die rechtlichen und politischen Rahmenbedingung für die Zulassung zusammengefasst, die Sinn und Zweck einer solchen Zulassung von MON 810 in Frage stellen.
● Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Mai 2005.
Keine Sortenzulassung von MON 810 (37 KB)
Pressemeldung: Bauern werden vor teuren Folgenkosten geschützt (65 KB)
Der rechtliche Hintergrund zur Sortenzulassung für Gentech-Mais und Informationen zum Verfahren hat Genfood zusammengefasst, nachdem die Kommission die Aufnahme von 17 gentechnisch veränderten Maissorten der Linie MON 810 in den EU-Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten beschlossen hat.
● Genfood.at, Sep. 2004.
Sortenzulassung für MON 810
Der US-Agrarkonzern Monsanto wollte verhindern, dass die Untersuchungen zur Risikobewertung seines genmanipulierten Maises MON810 offen gelegt werden. Unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) forderte Greenpeace Zuganz zu den Fütterungsstudien - und hat ihn bekommen.
● Greenpeace, Apr. 2006.
Greenpeace fordert Zugang zu Fütterungsstudien
Greenpeace stellt in eine Übersicht dar, wie die Kommission beim Zulassungsverfahren von MON810 die Öffentlichkeit gezielt in die Irre geführt hat. Obwohl keine gültiger Überwachungsplan für den gentechnisch veränderten Mais von Monsanto vorliegt, erteilt die Kommission die Genehmigung für den Anbau.
● Greenpeace, Mai 2005.
Anbau ohne Überwachung (83 KB)
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● Gentechnikgesetz-Klage:
BVG verhandelte über das Gentechnikgesetz

Unsere Flyer zeigt Ihnen die wichtigsten Gründe gegen Gentechnik auf einen Blick: Ideal, um ihn im Bekanntenkreis, in Schulen o.ä. zu verteilen.
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Die Guten Gründe online
Der MON 810-Mais ist eine der Bt-Maissorten. "Bt" steht für das Bakterium Bacillus thuringiensis. Dem Bt-Mais wurde ein Gen dieses Bakteriums eingebaut, wodurch die Pflanze permanent ein Gift produziert, das tödlich auf den Maiszünsler wirkt. "MON" steht für Monsanto, dem Entwickler und Besitzer der Maissorte. "810" ist die firmeninterne Produktbezeichnung.
Heike Moldenhauer liefert eine gute Zusammenfassung zu den Risiken, politischen Machtspielen und zur Geschichte der Zulassung des MON 810.
Giftgrüne Gentechnik
Monsanto
Insektenresistenz (Bt-Gift)
Futtermittel, Lebensmittel, Anbau
Frankreich, Polen, Ungarn, Griechenland, Österreich, Luxemburg, Deutschland
Griechenland, Österreich
2006: 950 ha
2007: 2685 ha
2008: 3171 ha
2009: 3668 ha angemeldet, Verbot am 14.04.09
Das Verfahren ruht (17.02.10)
Erneute Niederlage für Monsanto vor Gericht (28.05.09)
EU will nationale MON 810-Verbote nicht weiter anfechten (16.04.09)
Gentechnik-Mais MON 810 verboten! (14.04.09)
Monsanto legt Bericht vor (31.03.09)
Bundestag debattiert über Anbauverbot (27.03.09)
Gabriel unterstützt Aigners Kurs bei Agro-Gentechnik (23.02.09)
Aigner will Genmais verbieten (18.02.09)
EU-Experten uneins über transgenen Mais (16.02.09)
Verbände-Brief an Aigner und Gabriel (13.02.09)
Rückschlag für Frankreichs Regierung in Debatte um Genmais (12.02.09)
Sonnleitner plädiert für Anbau-Verbot (13.02.09)
EFSA: Frühere Sicherheitsbewertung von MON 810 nicht entkräftet (03.11.08)
In einem Offenen Brief an Aigner, Gabriel und Schavan fordert ein breites Bündnis von Verbänden eine eindeutige Position der Bundesregierung gegen Verbotsaufhebung des MON 810 mehreren EU-Ländern sowie gegen die Zulassung neuer Gentechnik-Maissorten („Bt 11“ und „1507“) durch die EU.
Infodienst: Verbände-Brief
Das Gen-ethische Netzwerk erzählt in einem Flyer die Geschichte der Zulassung des MON 810 und die damit verbundenen Skandale.
GeN, Mai 2008
Das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg hat durch einen Erlass festgelegt, dass der Abstand zwischen Naturschutzgebieten und Gentech-Mais- Anbauflächen ein Abstand von 800 Metern eingehalten werden muss.
Brandenburg schützt Naturreservate
Land Brandenburg: Runderlass (21.03.08)