CDU und SPD haben sich am Samstagabend abschließend über das Gentechnikgesetz geeinigt. Staatssekretär Gert Lindemann verkündete soeben auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse. Demnach sollen Absprachen zwischen einem Landwirt, der Gentech-Pflanzen anbaut und seinem Nachbarn im Standortregister vermerkt werden. Änderungen am Haftungsrecht gibt es nicht. Die Gentechnik-Kennzeichnungsregelung soll zukünftig im EG-Durchführungsgesetz geregelt und die Neuartige Lebens- mittelverordnung (NLV) aufgelöst werden. Produkte sollen dann eine "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung tragen dürfen, wenn sie den Gentechnik- Regelungen der EU-Öko-Verordung entsprechen. Diese verbietet Gentechnik in Lebensmitteln.
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