Gentechnikgesetz in Kraft

Campact-Aktion vor dem Bundestag

Am 4. April ist das Gentechnikgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit rechtskräftig. Im Gesetzespaket ist auch die neue Kennzeichnungsregelung für gentechnikfreie Produkte geregelt. Auch die Gute fachliche Praxis ist seit dem 10. April in Kraft.

● Bundesministerium der Justiz, letzte Änderung durch Gesetz vom 01. April 2008
 Gentechnikgesetz

● Bundesministerium der Justiz, letzte Änderung durch Gesetz vom 01. April 2008
 Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen

● Bundesgesetzblatt, 04.04.2008
 Gesetz zur Änderung der Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung

 Presseerklärungen und Pressespiegel

Es gibt folgende wichtige Punkte im neuen Gesetz:

  • Sicherheitsabstände: Der Abstand von Gentechnik-Feldern zu konventionellen beträgt 150 Meter. Zu ökologisch bewirtschafteten Feldern muss ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden. Weder Pollen- noch Bienenflug werden jedoch an dieser Grenze halt machen.
  • Nachbarschaftliche Absprachen: Die Sicherheitsabstände können durch nachbarschaftliche Absprachen unterschritten werden. Der Nachbar muss über Rechtsfolgen aufgeklärt werden und seine Produkte in jedem Fall kennzeichnen, auch wenn die Verunreinigung unter 0,9% liegt. Denn im Gentechnikgesetz ist festgelegt, dass eine Verunreinigung unter 0,9% nur dann nicht gekennzeichnet sein muss, wenn sie technisch unvermeidbar ist. Das wäre bei einer derartigen Abmachung jedoch nicht der Fall. Die nachbarschaftlichen Absprachen müssen außerdem im Standortregister vermerkt werden.
  • Haftung: Änderungen am Haftungsrecht gibt es nicht, d.h. gentechnikfrei wirtschaftende Bauern haben keinen Anspruch auf  Entschädigung bei zu erwartenden Schadensfällen. Ein Landwirt kann seine Ernte jedoch schon bei geringen Verunreinigungen nicht mehr als gentechnikfrei verkaufen.
  • Kennzeichnung von gentechnikfreien Produkten: Produkte sollen dann eine "ohne Gentechnik"- Kennzeichnung tragen dürfen, wenn sie den Gentechnik-Regelungen der EU-Öko-Verordung entsprechen. Diese verbietet Gentechnik in Lebensmitteln. Auch im Futter dürfen keine Gentech-Pflanzen enthalten sein. Informationsdienst: Neue Lebensmittelverordnung
  • Imker: Imker, Bienen und Honig werden weder im neuen Gesetzes-Entwurf noch in der Verordnung über die Gute fachlichen Praxis erwähnt. Der Deutsche Imkerbund beklagt, dass mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen die Voraussetzungen zur Gewinnung eines naturbelassenen und völlig rückstandsfreien Honigs nicht gegeben seien.

Weiterführende Links:

 BUND: Hintergrungpapier: Was ist Sache beim Gentechnikgesetz?

 BMELV: Novellierung des Gentechnikrechts

 BMELV: Das neue Gentechnikrecht

Dokumente

Weitere Dokumente zum Gentechnikgesetz  (mehr...)
Referentenentwurf vom April 2007  (mehr...)

Konsolidierte Fassung des Gentechnikgesetzes

Der Infodienst hat für Sie die Änderungen in das bisher geltende Gesetz eingearbeitet.

 Konsolidierte Fassung GTG

800 Meter in Brandenburg

Das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg hat durch einen Erlass festgelegt, dass der Abstand zwischen Naturschutzgebieten und Gentech-Mais- Anbauflächen ein Abstand von 800 Metern eingehalten werden muss.
 Brandenburg schützt Naturreservate
 Land Brandenburg: Runderlass (21.03.08)

Countdown zum Gesetz

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