Um die Nulltoleranz von in der EU nicht zugelassenen GVO aufzuheben, hat die EU-Kommission einen Vorschlag erarbeitet. Dieser wird am 15.11.2010 von den Mitgliedsstaaten beraten. Danach soll es einen Grenzwert von 0,1% für gentechnisch veränderte Organismen in Futtermitteln geben, für die ein EU-Zulassungsverfahren eingeleitet ist. Eine Verunreinigung mit 0,1 Prozent soll auch dann zulässig sein, wenn der GVO nirgends auf der Welt zugelassen ist. Nicht erforderlich ist zudem, dass die Antragsunterlagen…
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