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Gentechnikgesetz-Urteil wird am 24. November verkündet

Das Urteil über die Klage des Landes Sachsen-Anhalt in Sachen Gentechnikgesetz wird am 24. November verkündet. Dies teilte das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe mit. Die mündliche Verhandlung über den Normenkontrollantrag fand im Juni dieses Jahres statt. Gegenstand der Klage ist die Überprüfung der Vereinbarkeit des Gentechnikgesetzes mit dem Grundgesetz. Dem Land Sachsen-Anhalt geht es offensichtlich um die Durchsetzung von Industrie-Interessen: Landwirte, die Gentechnik-Pflanzen anbauen, sollen mehr Rechte bekommen, denn mit dem jetzigen Gesetz sei die Berufsfreiheit und der Eigentumsschutz der Gentechnik-Landwirte gefährdet. Im Visier der Kläger stehen sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen. Dabei strapaziert das Gentechnikgesetz bereits jetzt gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker. Sie werden einseitig mit den Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung belastet. Ohne Standortregister wäre ein Schutz vor der Gentechnik-Landwirtschaft nicht möglich.

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