Bundesverfassungsgericht bestätigt Gentechnikgesetz

Gentechnikfreies Frühstück vor dem Bundesverfassungsgericht am Tag der mündlichen Verhandlung am 23. Juni 2010. Foto: Benjamin Matoff
Gentechnikfreies Frühstück vor dem Bundesverfassungsgericht am Tag der mündlichen Verhandlung am 23. Juni 2010. Foto: Benjamin Matoff

November 2010 - Das Bundesverfassungsgericht hat das Gentechnikgesetz bestätigt. Sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar und bleiben somit bestehen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte mit einem Normenkontrollantrag Regelungen im Gentechnikgesetz in Frage gestellt. Die Kläger waren der Meinung, dass das Haftungsrisiko einseitig auf die Verwender von gentechnisch veränderten Organismen verlagert sei. Das Standortregister, in dem Flächen verzeichnet sind, auf denen Gentechnik-Anbau stattfindet, verletze außerdem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit sowie den Eigentumsschutz. Gentechnikkritiker wiesen hingegen darauf hin, dass das Gentechnikgesetz bereits jetzt gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker enorm belaste. Sie werden einseitig mit den Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung belastet. Ohne Standortregister wäre ein Schutz vor der Gentechnik-Landwirtschaft nicht möglich. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage Sachsen-Anhalts am 24.11.2010 zurück. Sie beriefen sich darauf, in "Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen".  Auch sehen die Richter beim Gentechnik-Anbau das "Risiko unerwünschter oder schädlicher, gegebenenfalls unumkehrbarer Auswirkungen, das im Sinn einer größtmöglichen Vorsorge beherrscht werden soll".

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Frühstück vor dem Gericht

Gentechnikfreie Regionen und Verbände luden am Tag der mündlichen Verhandlung zur garantiert gentechnikfreien Frühstückstafel vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
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Begünstigt das Standortregister Feldbefreiungen?

So wie das Land Sachsen-Anhalt behaupten Gentechnikbefürworter immer wieder, dass die Veröffentlichung der Gentechnik-Anbauflächen im Standortregister die Zerstörung des Gentechnik-Anbaus durch Anti-Gentechnik-Aktivisten begünstigen würde. Durch eine Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen wird jedoch deutlich, dass die Anzahl der Feldzerstörungen mit der Einrichtung des Standortregisters 2005 nicht zugenommen hat.

 BMELV: Antwort auf die schriftliche Anfrage von Ulrike Höfken (03.11.06)

Gentechnikgesetz-Klage Verfassungsgericht
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