November 2010 - Das Bundesverfassungsgericht hat das Gentechnikgesetz bestätigt. Sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar und bleiben somit bestehen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte mit einem Normenkontrollantrag Regelungen im Gentechnikgesetz in Frage gestellt. Die Kläger waren der Meinung, dass das Haftungsrisiko einseitig auf die Verwender von gentechnisch veränderten Organismen verlagert sei. Das Standortregister, in dem Flächen verzeichnet sind, auf denen Gentechnik-Anbau stattfindet, verletze außerdem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit sowie den Eigentumsschutz. Gentechnikkritiker wiesen hingegen darauf hin, dass das Gentechnikgesetz bereits jetzt gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker enorm belaste. Sie werden einseitig mit den Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung belastet. Ohne Standortregister wäre ein Schutz vor der Gentechnik-Landwirtschaft nicht möglich. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage Sachsen-Anhalts am 24.11.2010 zurück. Sie beriefen sich darauf, in "Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen". Auch sehen die Richter beim Gentechnik-Anbau das "Risiko unerwünschter oder schädlicher, gegebenenfalls unumkehrbarer Auswirkungen, das im Sinn einer größtmöglichen Vorsorge beherrscht werden soll".
Politik:
BMELV: Bundesverfassungsgericht erklärt Gentechnikgesetz für verfassungsgemäß (24.11.10)
Bündnis90/Die Grünen: Wer verursacht, muss auch zahlen (24.11.10)
Ulrike Höfken, Bündnis 90/Die Grünen: Gentechnik-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht (25.06.10)
Verbände:
Bioland: Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft unabdingbar (25.11.10)
BÖLW: Vor dem Bundesverfassungsgericht siegt die Vernunft der Vorsorge (24.11.10)
BUND: Bundesverfassungsgericht hält Gentechnik-Register offen und bestätigt Haftung (24.11.10)
AbL: Urteil ist eine Klatsche auch für Ministerin Schavan (24.11.10)
NABU: Sieg für den Schutz von Mensch und Umwelt (24.11.10)
Bioland: Bioland baut auf Fortführung und Weiterentwicklung des Gentechnikgesetzes (23.06.10)
BUND: Klage gefährdet Gentechnikfreiheit der Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion (22.06.10)
BÖLW, DBIB, AbL: Kippt Karlsruhe das Gentechnikgesetz? (16.06.10)
Deutschlandfunk: Enge Grenzen für die grüne Gentechnik (24.11.10)
sueddeutsche.de: Bauern haften für ihre Pollen (24.11.10)
Spiegel Online: Verfassungsrichtet verwerfen Klage gegen Gentechnikgesetz (24.11.10)
fr-online: Karlsruhe setzt Gentechnik in Landwirtschaft Grenzen (24.11.10)
stern.de: Karlsruhe verhandelt über Gentechnikgesetz (24.06.10)
mdr.de: Sachsen-Anhalt gegen rot-grünes Gentechnikgesetz (24.06.10)
n-tv: Gentechnik-Gesetz vor Gericht (23.06.10)
Legal Tribune: BVerfG zum Gentechnikgesetz (23.06.10)
pr-inside: Künast: Aigner duckt sich bei Gentechnik weg (23.06.10)
Süddeutsche Zeitung: Aufruhr im Genfeld (23.06.10)
Märkische Allgemeine: Gentechnikgesetz auf dem Prüfstand (23.06.10)
topagrar: Bundesverfassungsgericht verhandelt über Gentechnikgesetz (21.06.10)
taz: Umweltschützer in Sorge (17.06.10)
agrarheute: Verbände wollen Änderung von Gentechnikgesetz (17.06.10)
Berliner Umschau: Gentechnikgesetz sort erneut für Streit (16.06.10)
Hamburger Abendblatt: Wieder Wirbel um Gentechnikgesetz (16.06.10)
Sachsen-Anhalt gegen Gentechnikgesetz (07.05.10)
123recht.de: Karlsruhe prüft strenges Gesetz zum Genpflanzen-Anbau im Juni (05.05.10)
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So wie das Land Sachsen-Anhalt behaupten Gentechnikbefürworter immer wieder, dass die Veröffentlichung der Gentechnik-Anbauflächen im Standortregister die Zerstörung des Gentechnik-Anbaus durch Anti-Gentechnik-Aktivisten begünstigen würde. Durch eine Antwort des Landwirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen wird jedoch deutlich, dass die Anzahl der Feldzerstörungen mit der Einrichtung des Standortregisters 2005 nicht zugenommen hat.
BMELV: Antwort auf die schriftliche Anfrage von Ulrike Höfken (03.11.06)