Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Beate Jessel, warnt davor, neue Verfahren der Genom-Bearbeitung wie CRISPR-Cas aus dem Gentechnikrecht herauszunehmen. Eine am Vorsorgeprinzip und am Umweltschutz orientierte Risikoprüfung könne nur das Gentechnikrecht sicherstellen, teilte Jessel heute mit. Das sei auch das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, welches das BfN in Auftrag gegeben hatte.
Darin analysierte der Bonner Umweltrechtler Tade M. Spranger, ob das übrige Lebensmittel- und Agrarrecht…
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