Indien
Kleinbäuerin in Indien (Foto: V.Reddy/CCAFS/flickr.com)

Indien nimmt Crispr-Pflanzen aus Gentechnikrecht

06.04.2022

Genomeditierte Pflanzen, bei denen kein artfremdes Erbgut eingebaut wurde, brauchen in Indien künftig keine Zulassung nach dem Gentechnikrecht mehr. Dies ordnete das indische Umweltministerium an. Umweltorganisationen kritisierten diesen Schritt, während Gentechniker und deren Lobbyverbände ihn begrüßten.

Das Ministerium verkündete seine Entscheidung Ende März in einem als „Office Memorandum“ titulierten Schreiben. Es berief sich dabei auf einen Passus im indischen Gentechnikgesetz von 1989, der ihm die Vollmacht dazu erteile. Weiter schrieb das Ministerium, dass die Abteilung Biotechnologie im Forschungsministerium und die Abteilung Agrarforschung im Landwirtschaftsministerium diesen Schritt empfohlen hätten.

Für die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Indien ist die dem Umweltministerium zugeordnete Behörde GEAC zuständig. Sie hat für den kommerziellen Anbau bisher nur gentechnisch veränderte (gv) Baumwolle zugelassen. Vorstöße für die Zulassung von gv-Senf und gv-Auberginen scheiterten, nicht unbedingt an der GEAC, sondern an öffentlichen Protesten, die den jeweiligen Umweltminister zum Einlenken brachten.

Die Zeitung The Hindu berichtete, staatliche indische Agrarforscher hätten bereits im Januar 2020 Leitlinien vorgeschlagen, um genomeditierte Pflanzen vom Gentechnikrecht auszunehmen. Dieser Vorschlag habe seither unbearbeitet bei der GEAC gelegen. Im Oktober 2021 forderten mehrere hochrangige Agrarforscher Indiens Ministerpräsident Narendra Modi auf, das Gentechnikrecht zu ändern. Sie argumentierten, dass diese genomeditierten Pflanzen harmlos seien und die Pflanzenzüchtung enorm beschleunigen würden. Indische Forscher arbeiten mit gentechnischen Methoden wie Crispr/Cas vor allem an Reispflanzen und wollen diese Medienberichten zufolge schon in den nächsten Jahren auf den Markt bringen.

Dieser Reis müsste jetzt nicht mehr zugelassen oder gekennzeichnet werden. Das Office Memorandum erwähnt lediglich, dass die im Labor entwickelten Pflanzen von der dem Forschungsministerium unterstehenden Behörde IBSC überprüft werden müssen, bevor sie angebaut werden dürfen. Diese soll sicherstellen, dass die genomeditierte Pflanze tatsächlich kein artfremdes Erbgut enthält. Anschließend würden nur noch die üblichen Gesetze für Saatgut für den Verkauf der Saaten und den kommerziellen Anbau gelten.

Für Suman Sahay von der gentechnikkritischen Organisation Gene Campaign ist Genome Editing auch dann riskant, wenn keine fremde DNA eingeführt wird. „Der Punkt ist, dass Sie dabei einen aggressiven Eingriff in einen natürlichen Prozess vornehmen“, sagte er der Nachrichtenagentur IANS. Auf der Plattform The Ecologist schrieb Bharat Dogra, Campaigner von Save Earth Now: „Diejenigen, die sich für den Schutz der indischen Landwirtschaft vor dem Ansturm gentechnisch veränderter Pflanzen einsetzen, haben bereits erklärt, dass diese kürzlich vorgenommenen Änderungen riskant und unwissenschaftlich sind und dass sie rechtlich angefochten werden sollten.“ Als einen mutigen Schritt mit weitreichenden Folgen für die landwirtschaftliche Entwicklung Indiens lobte hingegen der indische Gentechnik-Forscher Vijay Paranjape für die Alliance for Science die Entscheidung des Umweltministeriums. Diese dürfte der Saatgutindustrie und den Landwirten des Landes einen enormen Auftrieb geben, schrieb der frühere Monsanto-Mitarbeiter Paranjape. [lf]

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