RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)
RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Glyphosat: Behörde verlängert Spritzmittelzulassungen ungeprüft

12.12.2018

Eigentlich wollte die große Koalition den Einsatz glyphosathaltiger Spritzmittel in Deutschland möglichst zügig einschränken. Doch es dauert: Weil die Behörden die 28 vorliegenden Zulassungsanträge nicht fristgerecht bis 15.12.2018 abarbeiten werden, dürfen die Pflanzengifte ohne weitere Prüfung ein Jahr länger auf deutschen Äckern versprüht werden.

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gestern mitteilte, hat es die Zulassungen gemäß europäischem Recht wegen Fristablaufs bis 15.12.2019 verlängert. Es habe die im ersten Quartal 2018 eingereichten Anträge noch nicht erledigen können, weil das Verfahren sehr komplex sei und Zuarbeiten aus dem In- und Ausland fehlten. Denn auch bei den nationalen Zulassungsverfahren teilen sich EU-Staaten, in denen für die gleichen Präparate eine Zulassung beantragt wurde, die Arbeit auf. So muss Deutschland nur zehn der 28 Spritzmittel selbst untersuchen. Die übrigen 18 Pestizide prüfen andere Mitgliedsstaaten und liefern die Ergebnisse dem BVL zu – sofern sie fertig sind. Das sei aber, so die Behörde, noch bei keinem einzigen Mittel der Fall.

Die Deutschen selbst sind ebenfalls noch nicht weiter. In der Bundesrepublik müssen insgesamt vier Institutionen ein Pestizid einschätzen. Knackpunkt ist das Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA), das die Auswirkungen der Pflanzengifte auf die Natur prüft. Es untersteht dem SPD-geführten Umweltministerium, während das BVL eine Behörde des CDU-geführten Agrarressorts ist. Zudem haben beide Behörden qua Amtes unterschiedliche Vorstellungen, wie viel Rücksicht Landwirte auf den Umweltschutz nehmen sollten.

Das BVL weist in seiner Presseinfo darauf hin, dass das UBA erst im November zu einem der zehn Spritzmittel, für die Deutschland zuständig ist, seine Stellungnahme abgegeben habe. Wie der Infodienst berichtete, hatte die Umweltbehörde für das Glyphosatprodukt unter anderem zur Auflage gemacht, bis zu zehn Prozent der Ackerfläche nicht damit zu behandeln. Dort sollen vielfältige Pflanzen wachsen können. Wie das BVL auf Anfrage des Infodiensts mitteilte, sei man mit dem UBA "im Austausch" über dessen Einvernehmen.

Weniger kritisch ist die Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und dem Julius-Kühn-Institut (JKI), die beide wie das BVL dem Agrarministerium unterstehen. Das BfR prüft die Auswirkungen der „Pflanzenschutzmittel“ auf die Gesundheit von Mensch und Tier; das JKI ermittelt, wie wirksam und pflanzenverträglich sie sind. Hat das BVL alle Einschätzungen in einem vorläufigen Zulassungsbericht zusammengefasst, können die anderen beteiligten EU-Mitgliedsstaaten diesen noch kommentieren. Am Ende erlässt das BVL für Deutschland einen Bescheid; die anderen Mitgliedsstaaten sind an das Ergebnis nicht gebunden.

Dass den Herstellern der Pestizide bei diesem langwierigen Prozedere zuweilen die Geduld ausgeht, liegt auf der Hand. Wie die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im November mitteilte, sind derzeit 31 Untätigkeitsklagen und drei Schadenersatzprozesse wegen verzögerter Zulassungsverfahren gegen das BVL anhängig. Die kleine Anfrage betrifft diverse Wirkstoffe, nicht nur Glyphosat. Demnach hat das BVL bislang in keinem der 1118 länderübergreifenden Anträge auf Pestizidzulassungen seit 2011 die vorgesehenen Bearbeitungsfristen eingehalten. Die Europäische Kommission hatte bereits 2016 gerügt, dass die Bundesrepublik jeden Antrag selbst nochmal prüfe, statt sich auf die Ergebnisse anderer Mitgliedsstaaten zu stützen.

Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, dass sie Zulassungen anderer Mitgliedsstaaten ändern oder verweigern könne, wenn dies durch besondere ökologische oder landwirtschaftliche Gegebenheiten gerechtfertigt sei oder sich das in der Verordnung vorgeschriebene Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch, Tier und Natur nicht erreichen lasse. Dass Deutschland gegenüber anderen EU-Mitgliedsländern teilweise in Verzug ist, begründet sie damit, dass die dortigen Behörden Anträge ablehnen können, wenn ihre Kapazitäten überschritten sind, das BVL aber nicht. Antragsteller wichen bei einem Annahmestopp daher unter anderem nach Deutschland aus.

In den Jahren 2013 bis 2018 sind laut Bundesregierung beim BVL insgesamt 916 Zulassungsanträge eingegangen, die gemeinschaftlich mit anderen EU-Ländern zu entscheiden waren. Davon sind 627 abgearbeitet. Um Spritzmittel künftig fristgerecht zulassen zu können, erhalten BVL, BfR, JKI und UBA für 2018 und vor allem für 2019 deutlich mehr Haushaltsmittel, damit sie weitere Personalstellen einrichten können. [vef]

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