Kleine Einschränkungen bei Glyphosat
12.07.2016
Die EU-Mitgliedstaaten haben auf Vorschlag der Kommission kleine Einschränkungen für den Einsatz des umstrittenen Unkrautkillers Glyphosat beschlossen. So sollen bestimmte Zusatzstoffe nicht mehr enthalten sein dürfen, außerdem soll in Parks oder auf Spielplätzen weniger gespritzt werden. Deutschland enthielt sich.
Laut EU-Kommission stimmten die Regierungen gestern dafür, dass Glyphosat-Mischungen wie „Roundup“ (Monsanto) keine POE-Tallowamine enthalten dürfen. Dieser Zusatzstoff erhöht nach Ansicht von Experten die Giftigkeit des Herbizids. In Deutschland ist das Netzmittel im Glyphosat schon seit einigen Jahren nicht mehr erlaubt, die zuständige Behörde begründete dies unter anderem damit, dass es „akut toxisch für Wasserorganismen“ sei.
Außerdem soll der Einsatz von Glyphosat kurz vor der Ernte strenger geprüft werden – verboten wird er dadurch aber nicht. In öffentlichen Grünanlagen wie Parks und Spielplätzen soll das Versprühen von Glyphosat „minimiert“ werden. Diese Einschränkungen sollen für die kommenden eineinhalb Jahre gelten – so lange darf Glyphosat noch eingesetzt werden. In der Zwischenzeit soll die Europäische Chemikalienagentur ECHA prüfen, ob solche Herbizide krebserregend sind. Experten der WHO und der europäischen und deutschen Behörden waren zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen.
Die nun beschlossenen – geringfügigen – Einschränkungen wurden von 22 Mitgliedstaaten unterstützt, darunter Frankreich, Italien und Großbritannien, berichtet Euractiv.de. Deutschland enthielt sich wie schon bei der Entscheidung über die Zulassungsverlängerung der Stimme. Gegenstimmen gab es laut dem Bericht keine. [dh]