Weizen
Weizen (Foto: Bioversity International / A.Gupta, One of wheat varieties from trial (showing grains), India, bit.ly/2autIeD, creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/)

Kein Schadensersatz für zerstörten Gentech-Weizen

14.04.2016

Mehrere Aktivisten, die 2008 gentechnisch veränderte Weizenpflanzen auf einem Versuchsfeld in Sachsen-Anhalt zerstört haben, müssen keinen Schadensersatz zahlen. Die von den Gentechnikern geforderten 250.000 Euro erschienen dem Landgericht Magdeburg nicht plausibel.

Die Richter waren von der tatsächlichen Höhe des Schadens, den das Institut für Pflanzengenetik (IPK) auf eine Viertelmillion bezifferte, nicht überzeugt. Die Beweise reichten nicht aus. Das IPK kann aber noch in Berufung gehen.

Die Gruppe „Gendreck-weg - Initiative Freiwillige Feldbefreiung“ begrüßte das gestrige Urteil. „Was in Gatersleben geschah, war ein skandalöser Versuch“, erklärte eine der Beteiligten, Susanne Meyer-Mähne, die acht Jahre zurückliegende Aktion. „Wir gingen auf das Feld, um die Gefahr für die alten Getreidesorten der Genbank durch den gentechnisch veränderten Weizen zu beenden.“ In der Genbank der IPK in Gatersleben in Sachsen-Anhalt werden über 3.000 Pflanzensorten aufbewahrt. Eine etwaige Kontamination mit DNA des gentechnisch veränderten Weizens würde diese Vielfalt bedrohen.

„Es ist nur scheinbar paradox, das die Zerstörungen durch die Feldbefreier keinen Schadensersatzanspruch begründen“, erklärte Katrin Brockmann, die Anwältin einer der Aktivistinnen. „Im gesamten Verfahren ist das IPK dem Gericht klare Aussagen zu der Anzahl der zerstörten Pflanzen und Auswirkungen der Zerstörung auf die Versuchsauswertung schuldig geblieben.“

Auch die Arbeitsgemeinschäft bäuerliche Landwirtschaft zeigte sich über die Entscheidung der Richter erleichtert. „Wir haben in den Gerichtssälen miterleben können, mit welch haarsträubenden widersprüchlichen Aussagen das IPK und ihr Rechtsvertreter strafrechtlich und zivilrechtlich über hohe Schadensersatzforderungen ihre vermeintlichen Ansprüche durchsetzen wollten“, kommentierte Geschäftsführer Georg Janssen. „Dem ist das Gericht nicht gefolgt und das ist gut so!“

„Es widerspricht zwar bäuerlichem Denken, wenn eingesätes Pflanz- und Saatgut mutwillig herausgerissen wird“, so Janssen weiter. „Wer aber alle wissenschaftlichen, bäuerlichen und rechtlichen Argumente gegen die risikoreiche Freisetzung von Gentechnik-Weizen in unmittelbarer Nähe der Genbank Akzessionen in Gatersleben – der Wiege des Saatguts – arrogant ignoriert, der muss sich nicht wundern, dass 2008 Hand angelegt wurde.“

Gentechnisch veränderter Weizen darf bislang nirgends auf der Welt angebaut werden. Versuche im Freien haben jedoch stattgefunden, nicht nur in Deutschland. Noch Jahre, nachdem der US-Konzern Monsanto beispielsweise im Bundesstaat Oregon transgenen Weizen getestet hatte, tauchten die Pflanzen auf anderen Feldern wieder auf. Japan und Südkorea stoppten daraufhin ihre Importe von US-Getreide vorübergehend, Monsanto einigte sich mit mehreren Farmern auf Schadensersatzzahlungen. [dh]

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