Österreich
Das Parlament in Wien (Foto: Gryffindor / wikimedia commons, http://bit.ly/1YlcvEO, http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)

Österreich macht Anbauverbot möglich

09.07.2015

Das österreichische Parlament hat den Weg für Anbauverbote von gentechnisch veränderten Pflanzen freigemacht. Anders als in Deutschland ist Gentechnik in Österreich Sache der Bundesländer. Mit einem neuen Rahmengesetz soll jedoch „ein einheitliches Vorgehen“ abgesichert werden – denn der Pollen von Gentechnik-Pflanzen macht nicht an Landesgrenzen Halt.

„Die Regelung schafft Rechtssicherheit für Österreichs Bäuerinnen und Bauern ebenso wie für die Konsumentinnen und Konsumenten“, freute sich Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP).

Koordiniert werden sollen die Anbauverbotsmaßnahmen von einem Bund-Länder-Beirat. Dieser spielt eine wichtige Rolle: „Wenn Gründe für Verbote für das gesamte Bundesgebiet zutreffen, hat der Landwirtschaftsminister nach Zustimmung des Beirates ein nationales Anbauverbot auszusprechen“, erläuterten die österreichischen Grünen. Sie konnten in den Verhandlungen nach eigenen Angaben einige Verbesserungen durchsetzen. Im Bundesrat braucht die Regierung ihre Stimmen, um das Gesetz endgültig abzusegnen, wie Die Presse.com berichtet.

„Es ist erfreulich, dass sich Österreich einmal mehr als europäischer Vorreiter in Sachen Gentechnik-freier Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion erweist. Denn Österreich ist seit heute das erste EU-Mitgliedsland, das eine derartige Regelung erfolgreich in der Verfassung verankert hat“, kommentierte Markus Schörpf von der ARGE Gentechnik-frei, die in Österreich das „Ohne Gentechnik“-Siegel für Lebensmittel vergibt.

Die neuen Möglichkeiten, Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen zu erlassen, beruhen auf einem EU-Beschluss. In Deutschland wird noch darüber gestritten, wie er umgesetzt wird. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) will, dass jedes Land einzeln entscheidet. Die Länder selbst, der Koalitionspartner SPD und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) lehnen das ab. Ein einheitliches Verbot wäre rechtssicherer und besser für die Umwelt, so ihre Begründung.

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