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Imker-Prozess: Gericht will Urteil schriftlich mitteilen

Nach fast fünfstündiger Verhandlung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute mitgeteilt, dass er sein Urteil in Sachen Honig und Gentechnik schriftlich zustellen will. In der Verhandlung war es um mögliche Schutzansprüche von Imker Karl Heinz Bablok vor der Verunreinigung seines Honigs mit Pollen gegangen, der von dem nicht als Lebensmittel zugelassenen Gentechnik-Mais MON810 der Firma Monsanto stammt. Der Imker hatte seinen Honig vernichten müssen, nachdem er die Verunreinigungen mit MON810 festgestellt hatte. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Jahr erkannten der Freistaat Bayern und Monsanto die wesentliche Beeinträchtigung des Imkers zwar an, stellten sich aber auf den Standpunkt, die Angelegenheit habe sich inzwischen erledigt, da derzeit gar kein MON810 angebaut werde. Die Vertreter des Freistaates Bayern waren zudem nicht gewillt, eine Aussage darüber zu machen, ob sie nach dem Honig-Urteil des EuGH ihre Rechtsauffassung in Bezug auf den Schutzanspruch der Imker geändert haben. Imker Bablok und seine Anwälte argumentierten, eine Wiederzulassung des Maises könne jederzeit geschehen. Außerdem befinden sich derzeit zahlreiche weitere Gentechnikpflanzen im Zulassungsverfahren, so dass das Problem keineswegs als erledigt angesehen werden kann.

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