Das Bundesverfassungsgericht hat das Gentechnikgesetz bestätigt. Sowohl das Standortregister als auch die Haftungsregelungen sind mit dem Grundgesetz vereinbar und bleiben somit bestehen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte mit einem Normenkontrollantrag Regelungen im Gentechnikgesetz in Frage gestellt. Die Kläger waren der Meinung, dass das Haftungsrisiko einseitig auf die Verwender von gentechnisch veränderten Organismen verlagert sei. Das Standortregister, in dem Flächen verzeichnet sind, auf denen Gentechnik-Anbau stattfindet, verletze außerdem das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Berufsfreiheit sowie den Eigentumsschutz. Gentechnikkritiker wiesen hingegen darauf hin, dass das Gentechnikgesetz bereits jetzt gentechnikfrei wirtschaftende Bauern, Gärtner, Saatguterzeuger und Imker enorm belaste. Sie werden einseitig mit den Kosten für die Vorsorge der Verunreinigung belastet. Ohne Standortregister wäre ein Schutz vor der Gentechnik-Landwirtschaft nicht möglich. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage Sachsen-Anhalts heute zurück. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Haltung des Verbandes, dass Umwelt und gentechnikfreie Landwirtschaft vor den Risiken der Gentechnik geschützt werden müssen, seien bestätigt worden.
Weitere wichtige Entscheidungen in Sachen Gentechnik muss der Europäische Gerichtshof treffen. Die Klage von Imkern, die vor Gentechnik-Mais-Pollen geschützt werden wollen, wird am 7. Dezember in Luxemburg verhandelt.