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Verfassungsgericht verhandelt heute über Gentechnikgesetz

Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht mündlich über das Gentechnikgesetz. Das Land Sachsen-Anhalt hatte 2005 einen Normenkontrollantrag gestellt und will damit Vorteile für Gentechnik-Anwender bewirken. Sowohl die Haftung der Gentechnik-Landwirte als auch das Standortregister, in dem Flächen registriert werden, auf denen Gentechnik-Pflanzen wachsen, stehen zur Debatte. Ab 8:30 Uhr protestieren mehrere Verbände auf der Wiese vor dem Verfassungsgericht mit einem gentechnikfreien Frühstück. Sie wollen darauf aufmerksam machen, dass 80 Prozent der Verbraucher Gentechnik in Lebensmitteln ablehnen. Schon jetzt werden mit dem Gentechnikgesetz viele Risiken auf gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte und Lebensmittelhersteller abgewälzt. Denn die Kosten der Analysen beispielsweise sind hoch. Für Imker ist die Lage noch prekärer. Sie können sich kaum davor schützen, dass Gentechnik-Pollen ihren Honig verunreinigen, wenn der Anbau in der Nähe ihrer Bienenstöcke stattfindet. Nur durch ein Standortregister können sich betroffene Nachbarn aktiv vor einer Kontamination schützen.

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