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Die Bundesregierung will Nulltoleranz für Gentechnik unterlaufen

Noch gilt das Prinzip der Nulltoleranz in der Europäischen Union. Das heißt, dass Getreide-Importe keine Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten dürfen, die hierzulande nicht zugelassen sind. Für gentechnikfrei wirtschaftende Betriebe und Lebensmittelunternehmen ist diese Regelung überlebenswichtig, wollen sie ihren Kunden gentechnikfreie Produkte anbieten. Doch die Entscheidungsträger in der Politik bekommen erheblichen Druck von der Futtermittel- und Gentechnik-Industrie. Denn offensichtlich haben diese die Gentechnik nicht unter Kontrolle. Immer wieder gibt es Lieferungen, in denen Spuren von Gentechnik-Pflanzen gefunden werden, die zwar in den USA erlaubt sind, in der EU jedoch nicht und demnach nicht importiert werden dürften. Die Bundesregierung will sich nun mit einer Regelung aus der Affäre ziehen, die die Sicherheits-Bestimmungen der EU unterlaufen würden. Die Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Organismen sollen derart vereinheitlicht werden, dass Verunreinigungen mit Gentechnik-Pflanzen erst ab einem bestimmten Prozentsatz erfasst werden. Das würde bedeuten, dass bestimmte Verunreinigungen einfach nicht mehr bestimmbar wären. Die Bundesregierung nennt das eine "praktikablere Anwendung der Nulltoleranz". Für die Lebensmittelunternehmen und Verbraucher ist dies der Anfang vom Ende der Wahlfreiheit.

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