Die Biotech-Branche schlägt erneut Alarm. In einem gestern veröffentlichten Thesen-Papier des Branchenverbandes "Bio Deutschland" und der Konrad-Adenauer-Stiftung wird das geänderte Gentechnik-Gesetz sowie die Gute fachliche Praxis als Beispiel für eine unangemessene Reglementierung der Biotechnologie am Standort Deutschland genannt. Statt Forschung und Anwendung zu fördern, wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, gäbe es ein De-facto-Verbot dieser "innovativen Technologien". Ohne deren Anwendung, so der Verband, könne der Wohlstand in Deutschland jedoch nicht gesichert werden.
Der Abstand von Gentechnik-Feldern beträgt nach der neuen Änderung des Gentechnikgesetzes vom letzten Jahr 150 Meter zum konventionellen Anbau. Dadurch soll eine Auskreuzung von Gentechnik-Pflanzen mit konventionellen weitgehend verhindern werden. Neben dem De-Facto-Verbot der Anwendung gibt es seit Mitte April auch ein amtliches Verbot des Anbaus des MON 810. Mittlerweile wurde das von Landwirtschaftsministerin Aigner verhängte Verbot zweimal von Gerichten bestätigt.