Der Genmais-Gegner und Berufsimker Michael Grolm ist am Donnerstag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) mit der Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Freienwalde gescheitert. Die zuständige Kammer habe die Berufung als unbegründet verworfen, teilte ein Gerichtssprecher auf ddp-Anfrage mit. Die Sachbeschädigung auf einem Genmais-Feld wäre nicht zur Abwehr von Gefahren erforderlich gewesen. Im letzten Jahr mussten dennoch einzelne Imker ihren Honig vernichten, weil er nach der Verunreinigung mit MON 810 als nicht mehr verkehrsfähig galt.
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