Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2008 dem Unternehmen BASF Plant Science die Freisetzung gentechnisch veränderter Kartoffeln unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen auf Flächen in den Gemeinden Falkenberg/Elster (Brandenburg), Thulendorf (Mecklenburg-Vorpommern) und Ausleben, Ortsteil Üplingen (Sachsen-Anhalt). Die Größe der pro Standort und Jahr genutzten Freisetzungsfläche beträgt maximal einen Hektar. Die BASF darf in den Jahren 2008 bis 2012 maximal 45.000 Knollen pro Standort und Jahr freisetzen, wobei die Pflanzdichte sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientiert. Letztes Jahr wurde die Kartoffel bereits zu Versuchszwecken angebaut, wobei es herbe Kritik an den Betreibern gab. Denn die Kartoffeln lagen nach der Ernte an zwei Standorten auf den Flächen herum und konnten so ungehindert durch Tiere oder Menschen verbreitet werden.
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