Müllermilchprodukte dürfen Gen-Milch genannt werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag einen jahrelangen Rechtsstreit beendet, den das Molkereiunternehmen Theo Müller gegen Greenpeace führt. Mit seinem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnikexpertin von Greenpeace. Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern. Das Urteil bestätigt, dass Herstellungsverfahren durchaus bedeutend für die Beurteilung der Qualität eines Produktes sind. Da Müller-Milchkühe mit Gen-Pflanzen gefüttert werden, darf das Endprodukt weiterhin beim Namen, also 'Gen-Milch', genannt werden.
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