Wie aus gut informierten Quellen soeben bekannt wurde, ist der Antrag zur Guten fachlichen Praxis vom Bundesrat angenommen worden. Den Änderungen 3, 12 und 20 wurde nicht stattgegeben. So bleibt es dabei: der Abstand zu gentechnisch veränderten Pflanzen soll künftig 150 Meter zu konventionell und 300 Meter zu biologisch wirtschafteten Feldern betragen.
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