Honig soll nun doch nicht gegen die Verunreinigung durch Pollen von genetisch verändertem Mais MON 810 geschützt sein. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigt mit seinem Eilentscheid zwar, dass Lebensmittel, die MON 810 enthalten, nicht zugelassen sind. Zugleich ist er aber der Auffassung, dass dies für Honig nicht gilt. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Honig einen Sonderstatus haben soll“, so der betroffene Imker Bablok, der zuvor vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht bekam.
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