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Bundesländer verschieben Entscheidung über Gentechnik (Foto: Bundesrat / Henning Schacht)

Bundesländer verschieben Entscheidung über Gentechnik

17.03.2014

Die Regierungen der Bundesländer haben am Freitag drei Anträge zum Thema Agro-Gentechnik an die Fachpolitiker des Bundesrats weiter geleitet. Sie diskutieren nun darüber, wie sich die Länderkammer zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und einer Änderung des Gentechnikrechts positionieren soll.

Der erste Antrag, der an den EU-Ausschuss sowie den Agrar- und den Umweltausschuss überwiesen wurde, kam vom bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Titel: „Forderung nach Selbstbestimmung der Mitgliedstaaten über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen.“ Der CSU-Politiker will damit die Bundesregierung auffordern, einen Vorschlag der EU-Kommission zu unterstützen. Dieser sieht vor, den Nationalstaaten mehr Möglichkeiten für Anbauverbote zu gewähren. Das Problem aus der Sicht von Gentech-Kritikern: die Verbote würden wohl nicht auf stabilen Füßen stehen und könnten vor Gericht angegriffen werden. Außerdem sollen die Regierungen zuerst mit den Gentechnik-Konzernen über das Verbot verhandeln, was diesen noch mehr Einfluss zugestehen würde.

Auch die Anträge der rot-schwarzen Regierung Mecklenburg-Vorpommerns („Schutz der gentechnikfreien Produktion durch Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten sicherstellen“) und der rot-grünen Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen („Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft sichern - Handlungsmöglichkeiten der Länder stärken“) wurden in die Ausschüsse überwiesen.

Die beiden Anträge pochen darauf, dass nationale Anbauverbote rechtssicher sein müssen. Allerdings kritisieren die rot-grünen Regierungen den Vorschlag der Kommission – unter anderem wegen der direkten Verhandlungen mit den Konzernen. „Eine Regelung, wonach Mitgliedsstaaten, falls sie ein nationales Anbauverbot aussprechen wollen, während des EU-Zulassungsverfahrens im Rahmen einer vorhergehenden Konsultation aktiv auf die Antragsteller zugehen sollen, stößt auf große Bedenken“, heißt es in ihrem Entwurf.

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen bevorzugen einen Vorschlag, den das EU-Parlament 2011 vorgelegt hat. Dieser nach der liberalen Abgeordneten Corinne Lepage benannte Bericht fand auch die Zustimmung von Umwelt- und Verbraucherschützern, weil er den Mitgliedsstaaten echte und rechtssichere Verbotsmöglichkeiten einräumen würde. Die Kommission drängt aber darauf, ihren eigenen Entwurf von 2010 – mit leichten Änderungen durch die derzeitige Ratspräsidentschaft aus Griechenland – möglichst bald zu verabschieden. [dh]

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